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Kommunalwahlen Punkt 18 Uhr endet die Frist

Am 18. März um 18 Uhr endet in Gardeleegn die Einreichungsfrist für die Kandidaten für die Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai.

Von Doreen Schulze 17.03.2019, 15:32

Gardelegen l  Seit der zweiten Januarwoche konnten die entsprechenden Unterlagen abgeholt werden. Das erste Formular wurde am 9. Januar abgeholt. „Und dann ging es los“, berichtet Antonia Ahrends, Sachbearbeiterin und zuständig für Wahlen.

Bislang wurden 1100 Formulare an Interessenten herausgegeben. Ungefähr diese Anzahl ist im Laufe der zurückliegenden Wochen auch ausgefüllt und persönlich von den Kandidaten wieder bei Heidi Wiechmann, im Fachbereich für Sicherheit und Ordnung unter anderem auch für Wahlen zuständig, und ihrem Team abgegeben worden. „Da auch Wählergemeinschaften gegründet wurden, haben wir häufig mehr Unterlagen herausgegeben.“ Den Vorteil einer Wählergemeinschaft –wenn ein Kandidat während der Wahlperiode ausscheidet, kann ein weiterer aus der Wählergemeinschaft nachrücken –hätten viele Ortschaftsräte erkannt. So haben sich in Vorbereitung auf die diesjährige Kommunalwahl 13 Wählergemeinschaften neu gegründet. Zuvor haben 6 bestanden, wobei aus zwei bestehenden Wählergemeinschaften in Berge sich nun eine gebildet habe, so Wiechmann.

An  20. März um 14 Uhr tagt der Wahlausschuss. Während dieser Sitzung erfolgt die Zulassung der Bewerber.

Stichtag für den Eintrag aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis ist der 14. April. Das Wählerverzeichnis wird vom 6. bis 5. Mai öffentlich ausgelegt. „Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat , der sollte sich dann bei uns melden“, sagt Heidi Wiechmann. Bei ihr und ihrem Wahlteam Antonia Ahrends, Sabine Gladow und Caroline Gericke (Auszubildende) könne geklärt werden, woran das liegen mag, zum Beispiel, weil jemand aus einem Wahlbereich weggezogen ist und damit das Wahlrecht dort verloren hat, er sich unter seiner neuen Adresse aber noch nicht angemeldet hat. „Laut Gesetz muss jeder bis zum 5. Mai seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben“, so Wiechmann.

Danach können, wenn gewünscht, die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden. Dies ist in jeglicher schriftlicher Form – auch per E-Mail – möglich.

Wie Wiechmann informiert, wird es zwei Wahlbenachrichtigungskarten geben, eine für die EU-Wahl und eine für die Kommunalwahlen. Und noch etwas gibt es zu beachten. Während Jugendliche ab 16 schon an der Kommunalwahl teilnehmen können, darf das Kreuz für die EU-Wahl erst ab 18 Jahren gemacht werden.