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Denkmalschutz Landesregierung: Abriss des Back- und Bethauses in Gardelegen wäre aktuell rechtswidrig

Der Petitionsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt antwortet auf eine Eingabe der Bürgerinitiative zur Rettung des Back- und Bethauses. Obere Denkmalschutzbehörde betont: Stiftung und Wobau hätten den Abbruchantrag gemeinsam stellen müssen.

Von Gesine Biermann 20.07.2021, 03:00
Das Back- und Bethaus in Gardelegen soll abgerissen werden.
Das Back- und Bethaus in Gardelegen soll abgerissen werden. Archivfoto: Gesine Biermann

Gardelegen/Magdeburg - Als erneuten Erfolg für die Bürgerinitiative (BI) zur Rettung des Back- und Bethauses in Gardelegen sieht die BI ein Schreiben des Landespetitionsausschusses, so BI-Sprecher Thomas Kirchhoff. Nach dem persönlichen Nein des Ministerpräsidenten liege mittlerweile nun auch der Bericht der Landesregierung zum strittigen Abriss des historischen Nebengebäudes auf dem Hof des Großen Hospitals vor, teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses in einem Schreiben vom 5. Juli mit. Und auch regierungsseitig weist man noch einmal darauf hin, dass der Abbruch aktuell rechtswidrig sein würde.

Kurzer Rückblick: Im Dezember 2015 hatte die Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen das Gesamtensemble des Großen Hospitals an der Ecke Philipp-Müller-Straße/Bahnhofstraße an die Gardelegener Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) verkauft. Letztere soll allerdings erst Eigentümerin werden, wenn das historische Hofhaus abgerissen ist.

Aufschiebende Wirkung der Gerichtsverfahren strittig

Die Genehmigung für den Abriss hatte der Landkreis im März 2017 erteilt und damit die Begründung akzeptiert, dass der Erhalt für die Stiftung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre – obwohl das Ensemble ja an die wirtschaftlich gesunde Wobau gehen sollte. Daraufhin hatte es Proteste gegeben. Federführend hatte sich der Stendaler Architekt Lutz Schwarzbrunn für den Erhalt eingesetzt, 2016 eine Petition beim Land, 2017 Klage beim Landesverwaltungsgericht, später auch beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Beide Klagen waren zwar abschlägig beschieden worden, allerdings sei damit die bereits erteilte Abbruchgenehmigung erloschen. So zumindest sieht es nach Ministerpräsident Reiner Haseloff nun auch die Landesregierung. Genau das hatte der Petitionsausschuss zwar schon im Januar dieses Jahres mitgeteilt. Sowohl Stiftung und die Wobau als auch der Landkreis sahen das indes nicht so. Die Gerichtsverfahren hätten aufschiebende Wirkung. Man halte an den Abrissplänen fest, hieß es bislang stets auf Nachfrage.

Verwaltung erkennt derzeit keinen Lösungsweg

Daraufhin reichte die BI noch einmal eine Petition ein. Und der Petitionsausschuss hatte wiederum die Stellungnahme der Landesregierung einfordert. Und die äußerte sich nun in ihrem Bericht, der der Volksstimme vorliegt, noch einmal speziell zur Gültigkeit der Abrissgenehmigung: „Auch wenn man den Standpunkt einnehmen sollte, die Abbruchgenehmigung sei nicht erloschen, so ist diese nach Auffassung der Oberen Denkmalschutzbehörde – als Fachaufsichtsbehörde über den Landkreis – rechtswidrig und darf im Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung durch die Obere Denkmalschutzbehörde nicht vollzogen werden“, heißt es da.

Die Rechtswidrigkeit beruhe darauf, dass die Stiftung als Eigentümerin des Denkmals und die Wobau als Besitzerin den Antrag gemeinsam hätten stellen müssen. Insgesamt sei die Situation vor Ort nach Ansicht der Landesregierung unbefriedigend: „Aus Sicht der Verwaltung ist kein Lösungsweg erkennbar“, heißt es abschließend im Brief. Es bleibe abzuwarten, ob die geplante Mediation zustande komme und zu einem einvernehmlichen Ergebnis führe.