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Ordnungswidrigkeit Kein Schächten bei Hausschlachtung

Mitglieder einer syrischen Familie haben in einem privaten Garten in Gardelegen mehrfach Schafe geschächtet. Die Polizei ermittelt.

Von Gesine Biermann 07.07.2018, 03:00

Gardelegen l Sie ist gern in ihrem Garten am Langförder Weg. Meist ist ihr Hund dabei. Das Grundstück hat Mandy Klaus auch deshalb gepachtet, weil sie dort mal in Ruhe ausspannen kann.

Seit einiger Zeit ist die 31-Jährige allerdings nicht mehr so gern draußen in ihrer grünen Oase. Denn die syrische Familie, die den Nachbargarten gepachtet hat, hält auf ihrem Stück Land Schafe.

Das allein würde die junge Frau nicht stören. Doch die Tiere würden in regelmäßigen Abständen dort auch geschlachtet, berichtet sie, und zwar offenbar nach Art des Schächtens, also ohne vorherige Betäubung.

„Meist haben sie die Tiere im Kofferraum oder im Autohänger gebracht. Ohrmarken hatte die übrigens nie.“ Und dann, meist nach wenigen Tagen, sei dann eine Plane vor dem Zaun gespannt worden, damit niemand hineinschauen könne. „An den Geräuschen hat man aber genau erkannt, dass dort geschlachtet wird.“ Anschließend seien die Schafe stets fort gewesen und etliche blaue Säcke seien in Autos abtransportiert worden.

Der Nachbar, von ihr angesprochen, habe aber stets bestritten, dass er die Tiere geschlachtet habe: „Er hat gesagt, er hat die immer nur zum Gras abfressen geholt.“

Doch als sich das Prozedere am 16. Mai zu wiederholen scheint, zeigen Mandy Klaus und ihre Mutter Iris Gräffner die Nachbarn an.

Und tatsächlich finden die Polizeibeamten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort ein totes Schaf vor, das offensichtlich geschächtet wurde. „Seither haben wir aber nichts mehr gehört. Wir wurden auch nicht zu einer Zeugenaussage eingeladen“, wundern sich die beiden Frauen.

Aber das wird wohl auch nicht mehr nötig sein. Denn „der Tierhalter hat gegenüber der Polizei die Schlachtung ohne Betäubung zugegeben“, informiert Pressesprecherin Amanda Hasenfusz auf Volksstimme-Nachfrage und Rücksprache mit dem Veterinäramt.

Die Ermittlungen der Polizei seien derzeit zwar noch nicht abgeschlossen, „der Halter wurde aber in einem persönlichen Gespräch darüber belehrt, dass es in Deutschland verboten ist, dass Privatleute ihre Tiere im Rahmen einer Hausschlachtung ohne Betäubung schlachten“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Ohnehin falle die Angelegenheit lediglich in den Bereich Ordnungswidrigkeiten: Denn: „jeder Tierhalter, der über einen Sachkundenachweis verfügt, darf seine eigenen Tiere zu Hause schlachten.“ Dem Syrer könne also lediglich vorgeworfen werden, dass er keinen Sachkundenachweis hatte. „Schächten im Rahmen einer Hausschlachtung“ sei nämlich in Deutschland generell nicht möglich, da es hier keinen Sachkundenachweis für die Schlachtmethode des Schächtens gibt, teilt Hasenfusz mit.

In der Regel ließen Tierhalter aber ohnehin ihre Tiere von einem zugelassenen Hausschlachter schlachten, betont Hasenfusz. Im Altmarkkreis seien über 150 registriert.

Der betroffene Tierhalter sei schließlich„in einem persönlichen Gespräch darüber belehrt worden, dass es in Deutschland verboten ist, dass Privatleute ihre Tiere im Rahmen einer Hausschlachtung ohne Betäubung schlachten“, schreibt Hasenfusz: „Er wird seine eigenen Schafe zukünftig bei einem registrierten Hausschlachter aus der Umgebung von Gardelegen schlachten lassen und darüber Nachweise führen.“