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Corona Planschvergnügen mit Abstand

Die Freibäder der Einheitsgemeinde sind startklar für die Saison. Der Badespaß kann beginnen - mit Regeln und begrenzter Kapazität.

Von Elke Weisbach 02.06.2020, 05:00

Gardelegen l An Spitzentagen während der Sommerferien tummelten sich im vergangenen Jahr an einem Tag rund 900 Badelustige im Gardelegener Erlebnisbad Zienau. Das hat Christoph Lindecke, in der Stadtverwaltung mit zuständig für Sportstätten und Bäder in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen, mal herausgesucht.

So viele dürfen es in diesem Jahr nach aktuellem Stand zur selben Zeit nicht sein. Denn es gelten weiterhin die Abstandsregeln von anderthalb bis zwei Meter aufgrund der andauernden Corona-Pandemie. Um das einhalten zu können, dürfen das Erlebnisbad in Zienau im Moment maximal 495 Personen zur selben Zeit besuchen. Das haben die Mitarbeiter der Stadt, wie Lindecke ausführte, anhand der Vorgaben im aktuellen Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen errechnet.

Dieser gibt vor, das jeder Besucher 15 Quadratmeter auf der Liegewiese zur Verfügung haben müsse. Und auch für das Baden an sich gilt: Es dürfen nicht alle gleichzeitig ins Wasser. Für die Becken werden sechs Quadratmeter pro Person angegeben. Das bedeutet, dass sich höchstens 165 Badelustige gleichzeitig im kühlen Nass tummeln dürfen, während der Rest erst einmal draußen bleiben müsse.

Und, auch das machte Lindecke noch einmal deutlich, die Rutsche bleibe geschlossen und er Strömungskanal sowie die unterschiedliche Sprudelanlagen bleiben aus, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Es gehe nur um das ganz normale Baden und Schwimmen.

Für Potzehne sehe das Rechenergebnis so aus, dass 385 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände des Freibades aufhalten können, von denen sich 128 im Wasser tummeln dürfen. Genaue Angaben zum Waldbad Zichtau gibt es laut Lindecke noch nicht. Das Naturbecken sei auch noch nicht ganz mit Wasser gefüllt, während Zienau und Potzehne komplett startklar für die Saison seien. Es fehle nur noch die Beprobung des Wassers durch das Kreisgesundheitsamt, was in dieser Woche erfolgen soll. Nach seinem Okay kann und soll es auch losgehen, was rechtzeitig bekannt gegeben wird, so der Sportstätten- und Bäderverantwortliche.

Die detaillierten Regeln, die ob beim Betreten der Anlagen, beim Liegen, Schwimmen, Umziehen und so weiter einzuhalten sind, sind dann in den Bädern ausgehangen. Und es werde so sein, das eine Anwesenheitsliste geführt werden müsse, um die Besucherzahl im Auge zu behalten. So weit die Theorie. Wie das genau in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden könne, müsse abgewartet werden. Zu allererst seien die Mitarbeiter vor Ort damit beauftragt, deren Wort gelte. „Der Bademeister hat das Hausrecht“, erklärte Lindecke. „Wir hoffen auf die Vernunft der Leute, denn wir haben uns das nicht ausgedacht. Vielmehr wollen wir den Leuten gewissen Freiheiten geben, was aber an Richtlinien gebunden ist.“

Und nicht nur die Freibäder dürfen wieder öffnen. Nach der sechsten Eindämmungsverordnung des Landes können auch die Sportstätten wieder genutzt werden. Der Sportbetrieb ist auf diesen, also auch in den Turnhallen, wieder möglich. Allerdings gilt auch hier vorrangig, Abstand halten und Hygieneregeln einhalten. Zu den von den Vereinen und Gruppen angemeldeten Hallenzeiten darf wieder trainiert und gespielt werden, aber ohne Wettkampfbetrieb oder Zuschauer. Auch in den Turnhallen hängen die Hygieneregeln zur Beachtung und Einhaltung aus. Die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zu den Nutzungsvoraussetzungen (www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln) sind ebenfalls zu beachten.