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Amtsgericht Gardelegen Ratten aus dem Fenster im vierten Stock eines Wohnhauses in Gardelegen geworfen

Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste sich eine 50-Jährige vor dem Amtsgericht Gardelegen verantworten. Das Verfahren wurde vorläufig gegen die Zahlung von 300 Euro Strafe bis September eingestellt.

Von Elke Weißbach 14.06.2021, 14:15
Neun Ratten hat eine Frau aus Gardelegen aus dem vierten Stock geworfen.
Neun Ratten hat eine Frau aus Gardelegen aus dem vierten Stock geworfen. Symbolfoto: Imago Images

Gardelegen - Zwischendurch flossen sogar Tränen und am Ende kam die Beteuerung: „Es tut mir richtig leid.“ Doch ungeschehen machen konnte eine 50-Jährige Gardelegenerin ihre Straftat, für die sie sich nun vor dem Amtsgericht der Stadt verantworten musste, nicht.

Am 16. September vergangenen Jahres hatte sie einen Käfig mit neun Ratten aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in der Hansestadt geworfen. Beim Aufprall starben vier Nager. Die anderen wurden schwer verletzt und wiesen motorische Störungen auf. Die Anklage von der Staatsanwaltschaft lautete Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sie habe sich an dem Abend heftig mit ihrem Ehemann gestritten, von dem sie mittlerweile getrennt lebt, erzählte die Angeklagte. Er habe andere Frauen geschrieben und wollte an dem Abend noch einmal losziehen.

Eskalierender Ehestreit

Das habe sie verhindern und ihn zurückhalten wollen. „Du bleibst hier“, habe sie gesagt, denn „ich hatte Angst. Wer weiß, wer da draußen abends noch herumgeistert.“ Doch ihr Mann ließ sich auch von ihrer Drohung, dass sie weg sei, wenn er wiederkomme, nicht aufhalten. Er ging und war auch noch nicht wieder zurück, als sie vom Besuch bei einem Freund zurückkam.

„Ich war so verzweifelt und ich war so wütend“, berichtet die Frau unter Tränen. „Ich habe den Ratten noch gesagt, dass es mir leid tut.“ Als sie dann den Käfig genommen und aus dem Fenster geworden hat, „habe ich nicht darüber nachgedacht“. Als sie dann wieder aus der Wohnung raus ist, habe ihr Mann im Flur gesessen und versucht, die Ratten zu retten. „Es hat mir im Herzen alles leid getan“, beteuerte sie.

Allerdings war es nicht das erste Mal, dass sie Ratten aus dem Fenster warf. Wie Richter Axel Bormann aus den Akten vorlas, habe sie das schon einmal am 15. April vergangenen Jahres getan, was sie auch bestätigte. Damals habe ihr Mann, wie sie bei der Polizei aussagte, Fotos von „seinem besten Stück“ geschickt, was sie wütend gemacht habe. Das komme nicht wieder vor, erklärte die Angeklagte mit tränenerstickter Stimme: „Ich habe keine Ratten mehr und möchte auch keine mehr, gar keine Tiere.“

Vorläufige Einstellung des Verfahrens

„Ich finde das ganz schön schäbig, was Sie da gemacht haben“, sagte der Richter, „die Tiere können schließlich nichts dafür.“ Dennoch verurteilte Bormann die 50-Jährige, die derzeit arbeitslos ist, nicht. Er stellte das Verfahren vorläufig bis September ein. In dieser Zeit muss die Angeklagte 300 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an den Förderverein der Gardelegener Otto-Reutter-Grundschule zahlen. „Wenn Sie nicht zahlen, dann verurteile ich Sie“, machte er deutlich, „so wie ich das eigentlich wollte.“