1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Interesse an Aufarbeitung des SED-Unrechts

Rehabilitierung Interesse an Aufarbeitung des SED-Unrechts

Beratertag in Kalbe: 5700 Anträge auf Einsichtnahme in Stasi-Unterlagen sind 2018 in Sachsen-Anhalt gestellt worden.

Von Doreen Schulze 20.06.2019, 06:00

Kalbe l Wer Einblick in seine Stasi-Unterlagen beantragen oder Informationen erhalten möchte, an wen er sich mit seinem Anliegen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden kann, der hatte dazu im Kalbenser Rathaus Gelegenheit. Dr. Wolfgang Laßleben, Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, und Diplomsozialarbeiter Hans-Peter Schulze waren für eine Beratung vor Ort. Seit 2003 wird in Kalbe ein solches Beratungsangebot alle zwei Jahre vorgehalten. Interessenten haben dann jeweils einen Tag lang Gelegenheit, sich ohne vorherige Terminabstimmung zu informieren.

Wer diesen Termin jüngst in Kalbe nicht wahrnehmen konnte, oder wer einen intensiveren Beratungsbedarf hat, zum Beispiel weil es um die Antragstellung auf Rehabilitation geht, der kann das Angebot von Laßleben und dem Caritasverband nutzen. Am Dienstag, 25. Juni, gibt es in der Hansestadt Salzwedel eine Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht aus dem nordwestlichen Sachsen-Anhalt. Es ist eine Voranmeldung notwendig (wolfgang.lassleben@lza.lt.sachsen-anhalt.de). Die Beratung wird monatlich angeboten.

Erfahrungsgemäß bedürfe die Vorbereitung auf einen Antrag auf Rehabilitierung intensive Gespräche, so Laßleben. Zunächst müsse herausgefunden werden, welche Archive angeschrieben werden müssen, um nähere Informationen zu den damaligen Geschehnissen zu erhalten. Wenn jemand beispielsweise mittlerweile in der Altmark zu Hause ist, als Kind zu DDR-Zeiten aber in einem Mecklenburger Kinderheim untergebracht war, heißt das nicht, dass er in der Altmark oder in Mecklenburg entsprechende Informationen für seinen Rehabilitierungsantrag erhält. Vor allem dann nicht, wenn er beispielsweise ursprünglich aus Thüringen stammt und von dort aus die Einweisung in ein Kinderheim erfolgte.

Laßleben wies ausdrücklich darauf hin, dass die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen laut aktuellem Stand nur noch bis 31. Dezember 2019 möglich ist. Wer wegen einer politischen Inhaftierung rehabilitiert oder wegen gesundheitlicher Folgeschäden nach Inhaftierung entschädigt werden möchte, Entschädigungsansprüche wegen einer Heimeinweisung oder wegen beruflicher Konsequenten einfordern möchte, habe demnach nur noch bis Jahresende dafür Zeit.

Allerdings sei es durchaus möglich, dass diese Frist verlängert beziehungsweise gestrichen werde. So haben die Bundesländer einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, in dem vorgesehen ist, die Frist um zehn Jahre zu verlängern. Daraus ist eine Drucksache im Bundestag geworden, über die noch nicht entschieden wurde. Es wurde aber ein Reformentwurf in die Öffentlichkeit gebracht, in der eine Frist vollständig gestrichen ist, wie Laßleben im Volksstimme-Gespräch mitteilte. Am 28. Juni werde ein entsprechender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause stehen. Dann ist eine Stellungnahme zu beschließen. Diese werde an den Bundestag weitergeleitet. Nach der Sommerpause werde sich dieser dann mit den Rehabilitierungsgesetzen befassen.

Das Interesse an der Aufarbeitung des SED-Unrechts ist in der Bevölkerung weiterhin groß. So wurden in Sachsen-Anhalt 2018 insgesamt 340 Rehabilitierungsanträge beim Landgericht gestellt. Anträge auf Haftentschädigung sowie auf Entschädigung für Hinterbliebene wurden rund 400 gestellt. Neue Anträge auf Akteneinsichtnahme gingen im vorigen Jahr allein für Sachsen-Anhalt 5700 ein.

In diesem Jahr laufe außerdem die Frist aus, in der kommunale Mandatsträger im Hinblick auf ihre Stasi-Vergangenheit überprüft werden können. Das heißt, sollte ein bei der Kommunalwahl am 26. Mai gewählter Mandatsträger überprüft werden und es liegt am 31. Dezember 2019 kein Ergebnis vor, dürfe in diesem Fall nicht weitergearbeitet werden. Laut Kabinettsbeschluss vom 15. Mai dieses Jahres ist vorgesehen, diese Überprüfung bis 2030 zu verlängern. Eine Stellungnahme dazu soll ebenfalls am 28. Juni erfolgen. Für die Antragstellung zur Einsicht in Stasi-Unterlagen gibt es keine Fristen, so Laßleben. Vorgesehen ist allerdings, dass die Unterlagen, die auf Papier schlechter Qualität gedruckt sind, „idealerweise in klimatisierten Hallen untergebracht werden“. Auch Metallteile, mit denen die Unterlagen verbunden sind, sind zu entfernen, die Unterlagen anderweitig abzuheften. „Das ist ein mittelfristiges Projekt. Die Lagerhallen müssen noch gebaut werden“, so Laßleben. Dazu bedarf es auch noch entsprechender Grundstücke.

Da die zentrale DDR-Überlieferung letztendlich auch Bundesüberlieferung ist, soll die Übergabe der Verantwortung für diese Dokumente an das Bundesarchiv erfolgen. Wann dies erfolgen soll, ist aber noch unklar. In dieser Legislaturperiode soll der Weg dahin beschlossen werden, wie Laßleben erklärte.