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Schweinemastanlage Eine Rüge vom Ortschaftsrat

Kritische Worte und eine Menge Fragen hat Kloster Neuendorf zur Erweiterung der Schweinemastanlage im Ort.

Von Doreen Schulze 13.03.2019, 09:00

Kloster Neuendorf l In Kloster Neuendorf wird derzeit in einer Schweinemastanlage die Anlage zur Sauenhaltung erweitert. Dabei werden eine Auslauffläche, ein Güllebehälter und eine Dungplatte erneuert. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist aber der Ortschaftsrat nicht angehört worden. Während zweier Ortschaftsratssitzungen im Februar beschäftigten sich die Mitglieder dennoch mit diesem Thema. Jetzt hat der Ortschaftsrat eine Stellungnahme verfasst, die er im März an die Hansestadt Gardelegen und den Altmarkkreis Salzwedel schickte.

In dieser Stellungnahme machte der Ortschaftsrat darauf aufmerksam, dass Anlagen zum Betrieb einer Schweinemastanlage grundsätzlich genehmigungsbedürftig seien, da es durch ihren Betrieb zu erheblichen Geruchs- und anderen Belästigungen für die Allgemeinheit kommen kann. Vor diesem Hintergrund bemängelte der Ortsrat die Nichtanhörung des Gremiums. Der Ortschaftsrat beschloss, den „gesamten Vorgang insgesamt zu rügen“.

So möchte der Rat geklärt haben, weshalb eine Anhörung des Ortschaftsrates bezugnehmend auf die Erweiterung der Schweinemastanlage versäumt wurde. Aus dem Altmarkkreis Salzwedel heißt es dazu, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Gemeinde zu beteiligen ist. „Die zuständige Gemeinde, die Hansestadt Gardelegen, wurde ordnungsgemäß vom Altmarkkreis Salzwedel beteiligt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde durch die Hansestadt Gardelegen erteilt.“ Der Ortschaftsrat bittet nun um die Zusendung der Stellungnahme der Hansestadt Gardelegen zu diesem Vorgang.

In der Vergangenheit gab es regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Anwohnern über starke Geruchsbelästigung. Bei Einsicht der Unterlagen konnte der Ortschaftsrat feststellen, dass durch die Umbaumaßnahmen mit einer Verringerung von Gerüchen zu rechnen ist. Eine Schwachstelle sieht der Ortschaftsrat aber dennoch, wie es in seinem Schreiben heißt. Der Jauchebehälter ist laut den Plänen als offen deklariert. „Da eine geschlossene Ausführung solcher Behälter gesetzlich nicht generell vorgeschrieben ist, sondern auch alternative Imissionsminderungsmaßnahmen wie künstliche oder natürliche Schwimmschichten möglich sind, wurde keine geschlossene Form des Behälters angeordnet“, teilte der Altmarkkreis auf Nachfrage mit. „Entsprechend der vorgelegten Unterlagen wird der Behälter mit einer funktionstüchtigen Schwimmschicht aus Stroh betrieben“, wird im Antwortschreiben hinzugefügt.

Nach Auffassung des Ortschaftsrates wurde auch „die gesamte Logistik des Unternehmens nicht beziehungsweise nur unzureichend betrachtet“, ist in der Stellungnahme formuliert. Zum An- und Abtransport landwirtschaftlicher Produkte sowie der Entsorgung von Gülle und Mist stehe lediglich die Trü- stedter Straße zur Verfügung. Aufgrund der Pflasterart dort führe der landwirtschaftliche Verkehr zu Beschädigungen der Straße sowie zu Lärm und Vibrationen, die wiederum zu Beschädigungen an den Wohnhäusern führen können, so der Ortschaftsrat. Somit seien Maßnahmen zu ergreifen, damit die Trüstedter Straße keinen Schaden nimmt. Eine Zufahrt über den Lüffinger Weg sei durch seine begrenzte Traglast nicht möglich, argumentiert der Ortschaftsrat.

Der Ortschaftsrat macht darauf aufmerksam, dass die Anwohner auf eine Bürgerbeteiligung hinweisen. In diesem Zuge ergeben sich für den Ortschaftsrat abschließend Fragen. So wollen die Mitglieder geklärt haben, wer kontrolliert, ob Grenzwerte eingehalten und wie viele Tiere dort tatsächlich gehalten werden. „Das Veterinäramt des Altmarkkreises wird regelmäßig Kontrollen anordnen“, heißt es aus der Pressestelle des Altmarkkreises. Der Kreis sei außerdem die zuständige wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde. „Wasserrechtlich bestehen Anforderungen an die Dichtheit und Beständigkeit der Anlagen zum Lagern von Festmist und Jauche, die im Genehmigungsverfahren geprüft wurden. Mit einer gutachterlichen Geruchs- prognose wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen, dass der gültige Geruchimmissionsgrenzwert nicht überschritten wird.“