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Stadtrat Ein Jahr Probe, ab 2019 verbindlich

Der Gardeleger Stadtrat hat die Förderrichtlinie zur Vergabe der Brauchtumsmittel bestätigt. Damit gibt es nun eine einheitliche Regelung.

Von Cornelia Ahlfeld 06.12.2017, 11:00

Gardelegen l Lange hat es gedauert, bis in Sachen Förderrichtlinie für die Vergabe von Brauchtumsmitteln die viel bemühte „Kuh vom Eis“ gezogen werden konnte. Mit Beginn der Sitzungsschiene der Fachausschüsse des Stadtrates, die am Montagabend mit der letzten Stadtratssitzung in diesem Jahr beendet wurde, wurde der Entwurf der Richtlinie im Vorfeld diskutiert, ebenso in den Ortschaftsräten. Mehrheitlich gab es Zustimmung. Einzig der Ortschaftsrat Wiepke hatte die Richtlinie komplett abgelehnt. Eine Antragstellung und Abrechnung sei nicht erforderlich, sei die Meinung des Ortschaftsrates gewesen, erläuterte Bürgermeisterin Mandy Zepig am Montagabend im Stadtrat. Trotz aller Vorberatungen wurde auch im Stadtrat noch einmal diskutiert. Thorsten Bombach (fraktionslos) sah ein Problem in der Probephase von einem Jahr. Die Leute müssten eine Grundlage für die Vergabe der Mittel haben, das aber nicht nur probeweise.

Die Entscheidung über die Vergabe von Brauchtumsmitteln obliege den Ortschaftsräten, und das schon seit Jahren. Am eigentlichen Vorgang habe sich mit der neuen Richtlinie auch nichts geändert. 4,50 Euro pro Einwohner und Jahr stünden für die Brauchtumspflege und Vereinsförderung zur Verfügung. Geändert habe sich nur das Procedere. „Wir haben als Verwaltung keine Not, die Richtlinie erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen“, betonte Zepig.

SPD-Stadtrat Jörg Marten wies erneut auf die in der Richtlinie festgeschriebene Antragsfrist bis spätestens 15. November des laufenden Jahres für das Folgejahr hin. Das sei zumindest für 2018 vorbei. Mit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Januar 2019 würden ja dann schon im Vorfeld Anträge gestellt. Das müsse man alles nicht so streng sehen, meinte Stadtratsvorsitzender Kai-Michael Neubüser. Das sorgte bei Marten dann doch für Verwunderung. Gerade weil das in der Vergangenheit nicht so streng gesehen worden sei, habe er das Verfahren mehrfach kritisiert. Marten stellte dann den Antrag, die Richtlinie ab dem 1. Juli 2018 als verbindlich einzusetzen.

„Machen wir es doch nicht komplizierter, als es ist“, appellierte Stadträtin Regina Lessing (Gemischte Fraktion) an ihre Mitstreiter im Rat. Alle Ortschaftsräte wüssten Bescheid. Deren Aufgabe sei es nun, das entsprechend in ihren Dörfern zu transportieren. "Es handelt sich um eine Richtlinie und nicht um eine Satzung. Vielleicht macht das die Entscheidungsfindung etwas leichter“, ergänzte Lessings Fraktionskollege Nico Macht.

Es folgte die Abstimmung über Martens Antrag. Der fand keine Mehrheit. Wohl aber dann die Beschlussvorlage der Verwaltung mit Inkraftsetzung zum 1. Januar 2019. Damit gibt es nun zunächst probeweise eine Richtlinie „zur Vergabe von Zuschüssen und Brauchtumsmitteln zur Förderung gemeinnützig arbeitender Gruppen, Vereinigungen, Vereine, freier Wohlfahrtsverbände und deren Selbsthilfegruppen, Ortsfeuerwehren, Organisationen und Interessengruppen für kulturelle, sportliche oder soziale Belange sowie im Rahmen der Jugendarbeit in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen“, kurz auch Förderrichtlinie genannt.

Ab 2019 ist die Richtlinie verbindlich. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren soll die Richtlinie noch einmal geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Initiator des Ganzen sei das Rechnungsprüfungsamt des Kreises. Denn seit mehreren Jahren werde die Stadt darauf hingewiesen, die Vergabe von Zuschüssen einheitlich zu regeln, heißt es dazu in der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Förderrichtlinie.