1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Rathaus wird umsatzsteuerpflichtig

Stadtverwaltung Rathaus wird umsatzsteuerpflichtig

Ab 2021 muss auch bei der Kontenführung der Stadt Kalbe mit der Umsatzsteuer gerechnet werden.

Von Doreen Schulze 06.02.2020, 12:00

Kalbe l Mehrarbeit kommt auf die Mitarbeiter der Kämmerei der Kalbenser Stadtverwaltung zu. Nachdem die Doppik-Haushaltsführung in den zurückliegenden Jahren eingeführt wurde, steht nun die Einführung der Umsatzsteuer an. Ab 1. Januar 2021 wird auch in bestimmten Bereichen in der Kontenführung der Stadtverwaltung die Umsatzsteuerpflicht gelten. Darüber informierte Kämmerin Ingrid Bösener kürzlich die Mitglieder des Finanz- und Sozialausschusses.

„Wir sind da noch ganz am Anfang“, räumte die Kämmerin ein. Derzeit prüfen die Mitarbeiter gerade, welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden und welche nicht. Zu unterscheiden gibt es Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und Umsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent. Und es gibt steuerfreie Leistungen. „Wir arbeiten das gerade auf“, so Bösener. Für alle Fremdleistungen, die an Dritte erbracht werden und für die die Stadtverwaltung eine Rechnung ausstellen kann, werden voraussichtlich 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen. Ebenso wird es sich mit Leistungen verhalten, die Dritte der Stadt anbieten. Als Beispiel nannte Bösener die Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern an Privatleute, die dort beispielsweise ein Familienfeier ausrichten möchten. Ab dem nächsten Jahr dürfte dafür neben der herkömmlichen Nutzungsgebühr eine 19-prozentige Umsatzsteuer fällig werden.

Mit sieben Prozent Umsatzsteuer werde die Stadtverwaltung in der Regel wenig zu tun haben, so die Kämmerin weiter. Der ermäßigte Steuersatz falle überwiegend bei Erzeugnissen aus der Land- und Forstwirtschaft, bei Futtermitteln, Grundnahrungsmitteln und Büchern an, weniger im Dienstleistungsbereich.

Generell falle eine Umsatzsteuer „für Zwecke an, die nicht hoheitlich sind“, erklärte die Kämmerin. Ein Beispiel aus dem Standesamt/Einwohnermeldeamt veranschaulicht dies. So werde auf die Gebühren der hoheitlichen Aufgabe des Ausstellens eines Personalausweises keine Umsatzsteuer erhoben. Kauft die Stadt allerdings Familienstammbücher ein oder veräußert diese wieder an Einwohner, die ein solches Buch benötigen, ist die Umsatzsteuer wieder im Spiel. Der Verkauf der Stammbücher ist eine Serviceleistung des Amtes, keine hoheitliche Aufgabe, so Bösener.

In den kommenden Monaten werde genau geprüft, welche Leistungen steuerpflichtig sind. Die Umsatzsteuer müsse dann den Buchungsstellen zugeordnet werden. Das bedeutet, dass das Buchungsprogramm so programmiert werden muss, dass für die entsprechenden Dienstleistungen die jeweilige Umsatzsteuer mit aufgeführt wird. Für die Mitarbeiter der Kämmerei gibt es also viel zu tun.

Übrigens. Die Umsatzsteuer ist keine Mehreinnahme für die Stadt. Sie wird an das Finanzamt weitergegeben.