1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Hündin in knalliger Sonne ausgesetzt

Tierheim Hündin in knalliger Sonne ausgesetzt

Der Tierschutzverein Gardelegen hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Von Malte Schmidt 27.06.2020, 03:00

Gardelegen l „Wir sind fassungslos über solche Menschen, die ein Tier so verkommen lassen und dann auch noch aussetzen.“ Völlig verärgert zeigte sich gestern Gisela Kürten vom Tierschutzverein Gardelegen.

Bürger der Einheitsgemeinde Gardelegen fanden einen Hund, der an der Bundesstraße 71 bei Ackendorf in Fahrtrichtung Norden ausgesetzt worden war. Sie alarmierten sofort das Tierheim in Gardelegen, dessen Team den Hund aus seiner misslichen Lage befreite.

„Er war mit einer Wäscheleine an einem Baum angebunden, in der prallen Sonne ohne Wasser oder eine Schattenmöglichkeit“, ist Gisela Kürten fassungslos. Der Hund sei völlig verwahrlost.

Das habe Fell gestunken und sei so sehr verfilzt gewesen, so dass man nicht mal sofort das Geschlecht des Hundes ermitteln konnte. Der kleine Vierbeiner sei völlig verängstigt gewesen und habe sich nicht sofort anfassen lassen. „Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es eine Hündin ist“, so Kürten. Die Hündin soll jetzt in einer Tierarztpraxis untersucht werden, das verfilzte Fell soll abgeschoren werden. Außerdem soll sie gegen Parasiten behandelt und geimpft werden.

„Vielleicht erkennt ja jemand den Hund und kann Hinweise zum Besitzer geben. Es ist auch gut möglich, dass die Kleine das erste Opfer der diesjährigen Urlaubszeit ist und die Besitzer es sich inzwischen an der Ostsee gutgehen lassen“, so Gisela Kürten verärgert. Sie hoffe, dass der Besitzer ermittelt und bestraft werden könne. „Es macht so wütend und traurig, dass jeden Sommer wieder Tiere einfach ausgesetzt werden, weil sie nicht in die Urlaubsplanung passen.“ Schon jetzt sei aber klar, dass die kleine Hündin einen lieben Charakter hat und sich schnell an Menschen gewöhn wird.

Der Tierschutzverein hat Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet.