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Bestattungen Wenn Geld oder Angehörige fehlen: Sozialbestattung in Gardelegen

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Angehörigen nicht nur eine enorme emotionale Belastung, es kann auch eine finanzielle sein.

Von Cornelia Ahlfeld 02.08.2021, 15:00
Der Gardelegener Friedhof: Verstorbene werden auf der grünen Wiese bestattet, wenn es beispielsweise  keine Angehörigen mehr gibt. Dann kommt die Stadt für die anfallenden Kosten auf.
Der Gardelegener Friedhof: Verstorbene werden auf der grünen Wiese bestattet, wenn es beispielsweise keine Angehörigen mehr gibt. Dann kommt die Stadt für die anfallenden Kosten auf. Foto: Cornelia Ahlfeld

Gardelegen - In Deutschland ist die Bestattungspflicht klar geregelt. In den einzelnen Bundesländern gelten Bestattungsgesetze. Das gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Da heißt es in Paragraf 14, Absatz 1: „Jede Leiche muss bestattet werden.“ Das ist zunächst die Grundaussage. In der Regel veranlassen auch die Angehörigen oder Erben die Bestattung des Verstorbenen und kommen auch für die Kosten auf. Oftmals haben die Menschen auch schon zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung finanziell vorgesorgt und ihre Wünsche in diesem Zusammenhang festgelegt, wie Erd- oder Urnenbegräbnis, ein Grab auf der grünen Wiese, im Friedwald oder auf hoher See. Die Bestattung ist es auch nicht allein. Zusätzlich kommen Kosten unter anderem für den Grabredner, Blumenschmuck, Beurkundungen, Grabstein und Trauerfeier dazu. Grundsätzlich trifft der oft zitierte Satz immer zu: „Nicht mal der Tod ist umsonst.“

Wer ist zuständig?

Doch wie ist die Sachlage, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat, die nach dem Bestattungsgesetz dafür zuständig sind und der Verstorbene selbst mittellos war? Oder wenn es zwar Angehörige gibt, die aber nicht zahlen können oder wollen? Wer ist zuständig? „Zuallererst sind die Personen zuständig, die im Bestattungsgesetz aufgeführt sind“, betonte Isolde Niebuhr, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung in der Stadtverwaltung, auf Volksstimme-Anfrage. In ihr Ressort fallen auch die Friedhöfe und die sogenannten Sozialbestattungen.

In den meisten Fällen erhalte die Verwaltung entsprechende Informationen von Betreuern oder aus dem Krankenhaus. Wenn beispielsweise dort ein Mensch verstorben und die Angehörigenfrage ungeklärt sei, veranlasse die Stadt das Abholen des Toten durch ein Bestattungsunternehmen. Danach laufen dann die Recherchen an. Über das Standesamt wird der Name und Geburtsort ermittelt und dort dann geprüft, ob es Angehörige gibt. „Wenn ja, erhalten sie von uns die Nachricht, dass sie in einer bestimmten Frist die Bestattung veranlassen“, erläuterte Niebuhr. Nun gibt es aber auch Angehörige, die pflichtig wären, es aber nicht machen. „Dann übernehmen wir das, die Kosten werden aber in Rechnung gestellt“, so Niebuhr. Bei solchen Recherchen arbeite man auch mit den Bestattungsunternehmen zusammen.

Eine Urne auf der grünen Wiese

Sollte der Verstorbene tatsächlich keine Hinterbliebenen, aber über Geld verfügt haben, treffe das Nachlassgericht die weiteren Entscheidungen. Ganz am Ende steht dann die Sozialbestattung. In Gardelegen sind das in der Regel Urnenbestattungen auf der grünen Wiese. Mögliche Wünsche werden berücksichtigt. Habe der Verblichene, der beispielsweise in einem Pflegeheim in Gardelegen gelebt habe, dort eine Nachricht hinterlassen, er wolle gern auf dem Friedhof seines Heimatortes beerdigt werden, dann werde dem auch Folge geleistet, betonte Niebuhr. Denn schließlich sei die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus unantastbar. Einen solchen Fall habe es kürzlich gegeben. Ein in Gardelegen verstorbener Mann, der aus Klötze stammte, wollte auch wieder zurück nach Klötze. Der Wunsch wurde erfüllt.

In diesem ersten Halbjahr habe es bereits zehn Sozialbestattungen gegeben. Das sei recht viel, so Niebuhr mit Blick auf die vergangenen zwei Jahre. 2019 seien es zwölf Sozialbestattungen und 2020 elf gewesen. Finanziell zahle die Stadt an den Bestatter eine Summe von 1400 Euro. Dazu kämen noch die Friedhofsgebühren von 408 Euro.