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Winterwetter Weiße Pracht bringt Pflichten mit

Frau Holle ließ am Wochenende mit ihren Schneeflöckchen Hausbesitzer in Gardelegen schwitzen: Die Gehwege mussten geräumt werden.

Von Stefanie Brandt 04.02.2021, 04:00

Gardelegen l Helle Freude? Helle Panik? Auf jeden Fall helle Aufregung verursachte am Wochenende in der Hansestadt Gardelegen und den Ortsteilen der erste richtige Schnee seit langer Zeit. Dass Frau Holle ihn bringt, weiß jedes Kind. Aber: Wer räumt den Schnee eigentlich wieder weg?

Schon Goethe wusste: „Jeder kehre vor der eigenen Tür und die Welt ist sauber.“ Und genau so ist es: Für das Räumen der Gehwege sind die jeweiligen Hauseigentümer verantwortlich. Sie kommen dieser Pflicht selbst nach, beauftragen dafür Unternehmen oder verpflichten Mieter, wobei sie dann trotzdem in der Verantwortung bleiben, dass die Pflicht auch umgesetzt wird.

Die von der Gardelegener Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) in Mietverträgen festgehaltenen Räum- und Kehrpflichten der Mieter werden laut Geschäftsführer Wolfgang Oelze nur liederlich umgesetzt: „Die Älteren können es einfach nicht mehr, die Jüngeren wollen es nicht. Wir gehen deshalb zunehmend dazu über, Unternehmen damit zu beauftragen.“ Das führe natürlich zu einer Erhöhung der Betriebskosten.

„Es gibt leider keine Gerechtigkeit. Mir tun die Mieter leid, die sagen, dass sie sich das nicht leisten können und es selbst machen wollen. Anderen ist es egal, bei ihnen zahlt das dann das Amt“, so Oelze. Im ländlichen Raum gebe es weniger Probleme. Die Mieter seien zuverlässiger in der Erfüllung der Pflichten, auch bei den Mietzahlungen.

Welche Handhabe hat die Wobau, wenn Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen? „Wir versuchen es mit Briefen, aber wir haben aufgrund der deutschen Rechtsprechung kein richtiges Druckmittel.“ Bei Schadensfällen wegen nicht geräumter Straßen und selbst wenn Müll nicht richtig entsorgt wird, haftet der Vermieter. Lediglich privatrechtlich könne man, wenn denn feststeht, wer den Schaden verursacht hat, dagegen vorgehen.

In der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Gardelegen steht, dass sämtliche Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage bis jeweils sonnabends 18 Uhr zu reinigen sind. Der Winterdienst hat in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich zu erfolgen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und Eisglätte sind werktags bis 7 und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages zu beseitigen.

Dabei ist zu beachten, dass nur mit Sand, feinem Kies, Splitt oder Sägespänen gestreut werden darf. Die Anwendung von Streusalz, sonstigen chemischen auftauenden Mitteln, Asche oder Hauskehricht ist grundsätzlich verboten. Florian Kauer, Fachdienstleiter allgemeine Gefahrenabwehr bei der Hansestadt, informiert, was passiert, wenn den Pflichten nicht nachgekommen wird: „In erster Linie gibt es Gespräche mit den Hauseigentümern, und wenn die nicht den gewünschten Erfolg bringen, werden entsprechende Verwarngelder verhängt.“

Es bestehe auch die Möglichkeit der behördlichen Ersatzvornahme. Das heißt, die Hansestadt lässt durch einen Dienstleister die Kehrpflicht vollziehen und stellt diese dann dem Grundstückseigentümer beziehungsweise Verantwortlichen in Rechnung. Dieses Verfahren sei allerdings mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. In den letzen Jahren habe es aufgrund der klimatischen Verhältnisse eher weniger Probleme gegeben.