1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Gardelegener Ortschaften betroffen: Wo wegen der Geflügelpest in der Altmark jetzt Stallpflicht herrscht

Gardelegener Ortschaften betroffen Wo wegen der Geflügelpest in der Altmark jetzt Stallpflicht herrscht

In vier Ortschaften der Einheitsgemeinde Gardelegen müssen wegen der Geflügelpest Hühner, Gänse und Co. jetzt eingesperrt werden. Es herrscht Stallpflicht.

05.02.2023, 10:00
Vom Leben auf der Wiese muss sich das Geflügel in vier Gardelegener Ortschaften erstmal verabschieden.
Vom Leben auf der Wiese muss sich das Geflügel in vier Gardelegener Ortschaften erstmal verabschieden. Symbolfoto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dp

Gardelegen (vs) - Nach Nachweis der Geflügelpest in einem Putenbestand in Wieglitz (Landkreis Börde) wurden durch die dortige Veterinärbehörde Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Der Radius von zehn Kilometern schließt dabei auch südliche Teile der Einheitsgemeinde Gardelegen mit ein. Betroffen sind die Ortschaften Jeseritz, Potzehne, Parleib und Roxförde.

Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel hat daher per Allgemeinverfügung am gestrigen Mittwoch Maßnahmen zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) innerhalb des betroffenen Gebiets verfügt.

Wichtig für Geflügelhalter in den betroffenen Ortschaften der Überwachungszone ist, dass diese alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln absondern müssen, teilt der Altmarkkreis Salzwedel mit. Das bedeutet: Stallpflicht. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überste-henden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Geflügelbestände seien beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/oder Tierverluste müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden, teilt der Kreis weiter mit und mahnt: „Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.“ Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften seien so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Bei Fragen und Anmeldung von Geflügelbeständen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit, Sachgebiet Veterinärwesen, unter der Nummer 03901/84 04 16 oder vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de zur Verfügung.