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Unerwünscht Antrag des Landesforstbetriebes für Errichten von Schranken an Waldwegen fällt in Tucheim durch

Mit dem Aufstellen von Schranken an nichtöffentlichen Waldwegen im Revier Fiener will der Landesforstbetrieb das Waldgesetz umsetzen. Im Tucheimer Ortschaftsrat fällt dieses Ansinnen durch.

Von Susanne Christmann 13.06.2021, 15:09
Dieser Waldweg in der Gemarkung Paplitz soll mit einer Schranke versehen werden. Darüber hat heute abend der Paplitzer Ortschaftsrat zu entscheiden.
Dieser Waldweg in der Gemarkung Paplitz soll mit einer Schranke versehen werden. Darüber hat heute abend der Paplitzer Ortschaftsrat zu entscheiden. Foto: Simone Pötschke

Genthin - Eigentlich, so Andreas Kriebel, Leiter des Forstbetriebes Altmark in einem Gespräch mit der Volksstimme, solle damit lediglich bestehendes Recht des Landeswaldgesetzes tatsächlich durchgesetzt werden. Aber der Antrag des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt, im Revier Fiener neue, dreh- und verschließbare Schranken an Waldwegen aufzustellen, ist bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Tucheim glatt durchgefallen. Alle Ratsmitglieder stimmten dagegen, dieses Vorhaben in der Gemarkung Tucheim, Flur 21, Flurstück 164/9 und in der Gemarkung Paplitz, Flur 2, Flurstück 54/1 und 40/1 umsetzen zu lassen.

Da die beiden betroffenen Ortschaftsräte - heute Abend tagt noch der Rat in Paplitz dazu - hier ihre Stimme entscheidend abgegeben dürfen, hätte der Forstbetrieb, so Kriebel „ein echtes Problem“, wenn auch die Paplitzer Ortschaftsräte heute Abendtatsächlich auch in Mehrheit dagegen stimmen würden.

Diese Waldwegschranken sollen lauf Forstamt den motorisierten Verkehr von Privatpersonen mit Autos und motorisierten Zweirädern auf den nichtöffentlichen Waldwegen reduzieren beziehungsweise unterbinden. Die Mitarbeiter des Forstbetriebes, so Kriebel, wollten einfach nicht mehr die dadurch zerfahrenen Waldwege wieder und wieder herrichten und auch den dort hinterlassenen Müll nicht mehr ständig wegräumen müssen. Und jetzt, wo die höchste Waldbrandgefahrenstufe fünf ausgerufen ist, gehe von den Fahrzeugen, wenn sie zum Beispiel über ausgetrockneten Grasboden abgestellt würden, auch eine erhebliche Brandgefahr aus. Schließlich könnte das Amt mit solchen Schranken zudem dem Holzdiebstahl etwas entgegensetzen.

Wege für Fußgänger und Radfahrer weiter frei

„Wir wollen mit diesen Schranken keineswegs den Wald total zusperren“, stellt Andreas Kriebel klar. „Fußgänger und Radfahrer sollen und können weiter im Wald auf diesen Wegen spazieren gehen, Erholung finden oder Pilze suchen“. Es gäbe zudem auch ein Kreis der Berechtigten, zu denen zum Beispiel Jäger gehören, der die Wege weiter auch motorisiert nutzen dürfe. Aber Privatpersonen stehe einfach nicht das Recht zu, mit ihrem PKW auch noch bis in die letzte Ecke des Waldes fahren zu können. Mit dem Auto oder motorisiertem Zweirad auf nihtöffentlichen Waldwegen unterwegs zu sein, sei nun mal schlicht und einfach verboten. Es sei denn, man habe sich vorher die Genehmigung der zuständigen Behörde, die Zustimmung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten dafür eingeholt.

Freude für Schrotthändler?

Selbstverständlich würden, so Andreas Kriebel, die notwendigen Stellen für Brand- und Katastrophenschutz und die Rettungsleitstellen Schlüssel für die Schranken bekommen. Im Brandfall aber, so ist ein Tucheimer Ortschaftsratsmitglied in der Debatte vor dem Beschluss überzeugt, „holt sich die Feuerwehr nicht erst einen Schlüssel“. Die nähmen die Flex, um so schnell wie möglich zum Einsatzort gelangen zu können. Über diese Schranken, orakelt ein anderes Ratsmitglied sarkastisch, würden sich allenfalls die Schrotthändler freuen. Ihm sei kein Fall bekannt, auch nicht aus der Geschichte, in dem eine solche Wegeschranke einen Holzdiebstahl verhindert hätte, lautet ein weiteres Argument gegen den Antrag des Landesforstbetriebes. Schranke schön und gut, meint der nächste, aber spätestens zwei Tage nach der Installation würde es einen neuen Waldweg geben. Um die Schranke herum.

Die Paplitzer Ortschaftsräte haben also mit ihren Stimmen in Mehrheit die Macht, das Aufstellen solcher Wegeschranken in den genannten Flurstücken zu verhindern.