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Baustelle Neuer Bauabschnitt in Genthin eingerichtet

Die Arbeiten an der Bundesstraße 107 haben sich jetzt in den Stadtbereich Genthins verlagert. Daher gibt es Einschränkungen.

29.04.2020, 11:12

Genthin (ie) l Bewegung an der Baustelle an der B 107 in Genthin. Seit dieser Woche wird am nächsten Bauabschnitt gearbeitet. Es ist der erste innerhalb der Stadtstrecke. Ab jetzt wird vom Ortseingang Genthin bis zur Kreuzung Brettiner Chaussee gebaut. Dafür wird eine Vollsperrung eingerichtet.

Die Anlieger der Rathenower Heerstraße haben die Möglichkeit, die Altmärker Straße als Notüberquerung zu nutzen. „Das geht, da in diesem Bereich das Baufeld der Bundesstraße für den querenden Anliegerverkehr offen gehalten wird“, heißt es aus der Landesstraßenbaubehörde. Nur für einen kurzen Zeitraum wird diese Zufahrt unterbrochen, wenn die Deckschicht der Schwarzdecke gefahren wird. Die Anwohner werden über die konkreten Sperrzeiten informiert. Die Anlieger der Jerichower Straße 50, also des dortigen Baumarktes, sollen über das Gelände des Gartenbaubetriebes auf die Brettiner Chaussee geführt werden. Der Nahverkehr wird ähnlich wie in den vergangenen Wochen anders unterwegs sein. Die Haltestellen Blockdamm, Genthin, Wald und Genthin, Forststraße werden nach wie vor nicht angefahren. Die Haltestelle Genthin-Hasenholztrift bleibt vor die Einmündung Große Waldstraße verlegt. In Scharteucke wird in Richtung Jerichow gegenüber der Feuerwehr auch weiterhin die Ersatzhaltestelle angefahren.

Insgesamt wird der Verkehr aus Richtung Burg in Richtung Jerichow ab der B-1-Kreuzung über Hohenseeden bis zur Bundesstraße 107 umgeleitet. Dies gilt auch für die Gegenrichtung. Der Abschnitt soll nach derzeitigem Stand zum 12. Juni fertiggestellt sein.

Daran wird sich der zweite innerstädtische Bauabschnitt anschließen, bei dem die Sanierung der Kreuzung Brettiner Chaussee/Altenplathower Straße geplant ist. Dabei soll zuerst der westliche Bereich gebaut werden und danach der östliche Bereich (Brettiner Chaussee). Damit soll gewährleistet sein, dass die Kreuzung halbseitig befahrbar bleibt.