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Landtagswahl Briefwahl wird von Gemeindeverwaltung Elbe-Parey empfohlen

Am 6. Juni 2021 finden in Sachsen-Anhalt die Wahl des Landrates Jerichower Land und die Wahl des 8. Landtages von Sachsen-Anhalt statt. Alle erforderlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger wurden jetzt veröffentlicht. Wahlleiter in der Gemeinde Elbe-Parey ist Michael Rindert.

Von Bettina Schütze 14.05.2021, 06:00
Die Verwaltung Elbe-Parey bittet darum, verstärkt die Briefwahl zu nutzen.
Die Verwaltung Elbe-Parey bittet darum, verstärkt die Briefwahl zu nutzen. Symbolfoto: dpa

Elbe-Parey - Die Gemeinde Elbe-Parey bildet einen Briefwahlbezirk. Die Ortschaften Parey, Zerben, Bergzow, Derben, Neuderben, Ferchland, Güsen und Hohenseeden bilden dazu jeweils einen Urnenwahlbezirk, in denen die Wahlräume eingerichtet werden.

Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis zum 16. Mai an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.

Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elbe-Parey einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke in den Ortschaften der Gemeinde Elbe-Parey können in der Zeit vom 17. Mai bis zum 21. Mai während der Dienststunden im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elbe-Parey, Parey, Ernst-Thälmann-Straße 15, in Parey zur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen werden.

Barrierefreier Zugang zum Einwohnermeldeamt

Ein barrierefreier Zutritt ist möglich. Das Wählerverzeichnis wird in einem automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann spätestens bis zum 21. Mai, 12 Uhr, beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt sowie das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Landeswahlordnung.

Nach dem 21. Mai, 12 Uhr, ist ein Antrag auf Berichtigung nicht mehr zulässig. Macht der oder die Wahlberechtigte von dem Recht auf Einsichtnahme keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeichnis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter Wahleinspruch unbegründet.

Aufgrund des noch anhaltenden Infektionsgeschehens sind im Rahmen der bevorstehenden Wahlen besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten.

Die Verwaltung bittet deshalb ihre Bürgerinnen und Bürger, verstärkt die Möglichkeit einer Briefwahl für sich zu nutzen.

Für Rückfragen steht die Verwaltung zu ihren Sprechzeiten unter der Telefonnummer 039349/933 zur Verfügung.