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Nicht alle Grundstückseigentümer unterschreiben die Bauerlaubnisverträge Der Radwegebau zwischen Parchen und Genthin könnte an Fahrt verlieren

Von Simone Pötschke 27.10.2012, 03:16

Gestern verliehen die Parchener wieder mit einer Fahrraddemo ihrer Forderung nach dem zügigen Bau eines Radweges zwischen Parchen und Genthin Nachdruck. Gleichzeitig bremsen jedoch verkaufsunwillige Grundstückseigentümer das Projekt. Ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren wird damit wahrscheinlich.

Genthin/Parchen l Die Parchener sind hartnäckig und engagiert, wenn es um den Bau des straßenbegleitenden Radwegs nach Genthin geht. So traten sie gestern Abend erneut in die Pedalen, um vor dem Genthiner Rathaus ihre Forderung nach einem baldigen Baubeginn aufzumachen. Seit dem Frühjahr hat es, mit Ausnahme einer Sommerpause, keine Unterbrechung der Fahrraddemos gegeben. "Mit dem Radweg ist es uns sehr ernst. Wir wollen Druck machen", bekräftigte gestern Abend Marlies Herwig vom Heimatverein bei Ankunft des Radkorsos auf dem Marktplatz das Anliegen der Parchener.

Was allerdings schon bei der Demo im September hinter vorgehaltener Hand getuschelt wurde, dass möglicherweise einige Eigentümer nicht bereit sein würden, ihre betroffenen Grundstücke zu verkaufen, ist jetzt auch offiziell. Das ergab eine Anfrage beim sachsen-anhaltischen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr.

Rückblende: Der Regionalbereich Mitte der Landesstraßenbaubehörde hatte allen betroffenen Eigentümern Kaufverträge angeboten, nachdem die Stadt Genthin ein Eigentümerverzeichnis bereitgestellt hatte, um das gesamte Verfahren zu beschleunigen.

Es sei das Ziel gewesen, das Baurecht über so genannte Bauerlaubnisverträge zu erlangen, erklärte Pressesprecher Peter Mennicke wiederholt. Weil jedoch nicht alle Grundstückseigentümer die angebotenen Bauerlaubnisverträge unterschrieben haben, werde das zeitlich aufwendigere Planfeststellungsverfahren möglicherweise unumgänglich sein, äußert der Pressesprecher diplomatisch.

Im Planfeststellungsverfahren wird die Notwendigkeit des Projekts geprüft. Es schafft, wenn der Nachweis des öffentlichen Interesses erbracht ist, die juristischen Voraussetzungen dafür, dass Verkaufsunwillige zum Verkauf gezwungen oder im äußersten Fall sogar enteignet werden können.

Will im Parchener Fall heißen: Ein Baustart im nächsten Jahr oder spätestens 2014 ist damit nicht mehr zu halten.

Erst am Donnerstag hatte der Vorstand des Heimatvereins versucht, beim Ortsbürgermeister den Verkaufsstand der Grundstücke zu hinterfragen. Er konnte dazu keine Antwort geben.