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Ehrenamt Kein Ja für Entschädigungssatzung

Die Entschädigungssatzung wurde wieder nicht vom Genthiner Stadtrat verabschiedet. Ehrenamtliche müssen weiter hoffen.

Von Mike Fleske 10.03.2020, 00:01

Genthin l Eigentlich hatten insbesondere die zahlreichen Feuerwehrleute im Publikum gehofft, dass nun endlich die Entschädigungssatzung vom Stadtrat auf den Weg gebracht würde. Aber daraus wurde wieder nichts. Bei der zweiten Vorlage des Papiers scheiterte die Bewilligung an unklaren Zahlen im Regelwerk und daran, dass dem Ortschaftsrat Parchen nicht die aktuelle Version der Satzung vorlag. Patrick Wolter (CDU), Ortschaftsrat in Parchen, führte dabei einen Antrag seines Parteikollegen Alexander Otto weiter, die Satzung an die Ortschaften zurückzuverweisen.

Otto hatte zuvor unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass die von der Verwaltung vorgelegte Satzungsssynopse nicht mit den Inhalten der Satzung übereinstimmte und den Verweis an den Hauptausschuss gefordert. Somit wird die Entschädigungssatzung innerhalb eines halben Jahres zum dritten Mal in den zu beteiligenden Gremien beraten, sprich Ortschaften, Finanz- und Hauptausschuss sowie Stadtrat. Bereits bei der Erstvorlage des Papiers im November gab es Unmut darüber, das Ergebnisse der Vorberatungen von der Verwaltung nicht berücksichtigt wurden.

Also wurde die Satzung zur erneuten Beratung zurückverwiesen. Dieser zweite Durchlauf ist mit der Sitzung von vergangener Woche ebenfalls ohne Entscheidung geblieben. Kein Wunder, dass bei soviel hin und her, manchem der Kragen platzte. „Es kann doch nicht sein, dass immer wieder Beschlüsse an die Ausschüsse zurückgeben werden“, echauffierte sich Horst Leiste (Fraktion Die Linke). Das sei so, als ob die Ausschüsse ihrer Arbeit nicht nachkommen würden. Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) erwiderte, dass es sowohl eine Abstimmung mit den Ausschüssen und den Ortswehren gegeben habe und ein Meinungsbild klar erkennbar gewesen sei.

Konkret regelt die sogenannte Entschädigungssatzung, die Aufwandspauschalen, die etwa Ortsbürgermeistern, Orts- und Stadträten sowie Feuerwehrleuten gezahlt werden, um deren ehrenamtliche Tätigkeit zu vergüten. Grundlagen dafür sind unter anderem das Kommunalverfassungsgesetz und die Kommunal-Entschädigungsverordnung. Letztere ist im vergangenen Jahr angepasst worden und zieht damit auch eine Überarbeitung der kommunalen Satzung nach sich.

In den Orten wurden während der Diskussion eine Reihe von Anmerkungen gemacht. In Parchen etwa wurde darauf gedrungen, dass Doppelfunktionen in verantwortlicher Position bei der Feuerwehr gesondert entschädigt werden sollten. Die Gladauer forderten, dass bei den Entschädigungen grundsätzlich die Höchstsätze angenommen werden und dass die Arbeit der Betreuer in den Kinderfeuerwehren auf gleiche Weise entschädigt wird wie die der verantwortlichen in der Jugendfeuerwehr.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Hauptausschuss darauf geeinigt, dass Fienerodes Ortsvorsteher Ottmar Rostkovius bei der Entschädigung genau so behandelt wird wie seine Ortsbürgermeisterkollegen, deren Dörfer bis zu 500 Einwohner haben. Eine Entscheidung über die Satzung ist nun im Mai möglich – in Kraft tritt diese aber immerhin rückwirkend zum 1. Januar 2020.