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Fähre Zuschuss auf den Weg gebracht

Die Stadt Jerichow wird einen Teil der Kosten der Fährverbindung Ferchland-Grieben mittragen. Dies gilt zunächst nur für fünf Jahre.

Von Bettina Schütze 18.02.2021, 05:00

Jerichow l Der Bürgermeister wurde gleichzeitig ermächtigt, dazu eine Vereinbarung mit dem neuen Betreiber Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH (NJL) zu schließen. Die Stadt Jerichow hatte bereits im vergangenen Jahr einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro bewilligt, der aber aufgrund der Stilllegung nicht benötigt wurde. „Die Fähre soll an die NJL für einen gewissen Obolus übertragen werden. Die NJL soll die Fähre dann betreiben“, erklärte Bürgermeister Harald Bothe dem Stadtrat. Bevor die Stadt Jerichow den jährlichen Zuschuss zahlt, müssen neben der Umrüstung der Fähre zunächst die Anleger noch umgebaut werden. Harald Bothe: „Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 700 000 Euro.“

Die Fährverbindung Ferch-land-Grieben wurde im Sommer 2020 eingestellt. Die Gemeinde Elbe-Parey als Betreiber hatte erklärt, das jährliche Defizit nicht mehr tragen zu können. „Die Verbindung ist als landesbedeutsam eingestuft und Beleg dafür, wie wichtig es ist, die Querung der Elbe insbesondere für die Bevölkerung und den Tourismus in der Region zu erhalten. Aktuell kann die Elbe von Burg bis Tangermünde ungefähr 34 km nicht gequert werden, was erhebliche Umwege bedeutet“, heißt es in der Sachdarstellung zum Beschluss.

Seit Juni 2020 gab es regelmäßige Zusammenkünfte der Hauptverwaltungsbeamten aus allen Anrainergemeinden und –kreisen beider Elbseiten. Als gemeinsames Ziel wurde der dauerhafte Erhalt der Fährverbindung erklärt.

Die kommunalen Vertreter beider Elbseiten haben mit der Unterstützung von Kreistagsmitglied Heinz Baltus, der bis zum Ende vergangenen Jahres Geschäftsführer der Firma Hydro Wacht war, eine gemeinsame Konzeption einer dauerhaften Lösung erarbeitet.

Die Hauptverwaltungsbeamten sind einstimmig zu dem Entschluss gekommen, dass langfristig die Vorzüge einer Gierseilfähre überwiegen. „Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass eine Gierseilfähre auch ohne zusätzliches Ausbaggern der Elbe bei Niedrigwasser länger eingesetzt werden kann als eine motorbetriebene Fähre und damit mehr Zuverlässigkeit für die Nutzer bietet“, heißt es weiter. Zudem sorgen die geringeren qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Personal, der geringere Verschleiß und die Ersparnis von Kraftstoff für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit. Die vorhandene Fähre ist in einem dem Alter entsprechendem guten Zustand und weitestgehend abgeschrieben. Die Gemeinde Elbe-Parey möchte, wie schon mehrfach betont, nicht mehr als Betreiber der Fähre fungieren. Sie ist aber bereit, die Fähre einem neuen Betreiber zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

Die niedrigeren Betriebskosten setzen aber Investitionen in die Fähre und die Anleger voraus. Eine Gierseilfähre muss immer im Strom liegen. Das ist mit den bisherigen Anlegern aber nicht machbar. Das Land Sachsen-Anhalt hat für den Umbau bereits finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Landräte und Bürgermeister werden die Gespräche mit Landesvertretern fortsetzen und dem zukünftigen Betreiber helfen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine gezielte Förderung dieser Maßnahme zu beantragen.

Der Landkreis Jerichower Land hat die eigene Nahverkehrsgesellschaft als neuen Betreiber der Elb-Fähre ins Gespräch gebracht. „Hier lassen sich aufgrund der artverwandten Tätigkeit und der Größe des Unternehmens Synergieeffekte erwarten“, heißt es in der Sachdarstellung zu diesem Punkt. Die Kommunen und Landkreise haben bekräftigt, ihren Beitrag zum Erhalt der Fähre zu leisten und einen Teil des durchschnittlich zu erwartenden Defizites zu tragen. In der Sachdarstellung heißt es, dass die durchschnittlichen Einnahmen je Betriebstag mit 600 Euro auf der Basis des bisherigen Nutzerverhaltens und der bisherigen Preise abgeleitet werden. Geplant ist für diesen Fall mit einem jährlichen Defizit von zirka 38 000 Euro. Wenn alle kommunalen Gremien dem zustimmen, bedeutet dies eine finanzielle Verpflichtung der Landkreise von jährlich 10 000 Euro und der Gemeinden von 4500 Euro.

Man geht davon aus, dass die technische Umrüstung zu einer Gierseilfähre und die Genehmigungsfähigkeit des Eingriffes in den Elbverlauf machbar sind. Dazu gab es mit dem Wasserstraßenschifffahrtsamt Gespräche. Der künftige Betreiber muss die Fähre für den Schifffahrtsverkehr wieder zulassen und Genehmigungen für den Eingriff in die Wasserstraße einholen. Außerdem wird entsprechend ausgebildetes Fährpersonal benötigt.