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Ergebnisse entscheiden über die Umsetzung der Brandschutzauflagen Für die Parchener Klapperhalle müssen Nachrechnungen angestellt werden

Von Simone Pötschke 05.12.2011, 05:30

Die vom Landkreis seit September gesperrte Parchener Klapperhalle soll möglichst bald wieder über eine Sondergenehmigung genutzt werden können. Derzeit werden Nachrechnungen für das Objekt angestellt, bei dem ein Brandschutzgutachter mitwirkt.

Parchen l Irgendwann musste es wohl auch die Parchener Klapperhalle treffen, auf der Grundlage der Versammlungsstättenordnung durch den Landkreis einer Kontrolle unterzogen zu werden. Das Ergebnis ist bekannt. Die Klapperhalle wurde zum Ärger vieler Parchener dicht gemacht. Es hieß, dass sowohl Brandschutzmängel dafür verantwortlich seien als auch der Umstand, dass die Umsetzung der Baugenehmigungen nicht eingehalten worden seien. Dass dies nun erst viele Jahre, nachdem alles reibungslos in der Klapperhalle vonstatten ging, ans Tageslicht kommt, macht viele Parchener ungehalten. "Wir können hin und her diskutieren, das bringt uns jetzt nicht weiter", versuchte Bauamtsleiterin Dagmar Turian gegenüber Volksstimme die Wogen zu glätten.

Die Stadt Genthin als Rechtsnachfolger der Gemeinde Parchen hat nun den Schlamassel auf dem Tisch. Denn ganz spezielle Unterlagen zum Umbau der Klapperhalle über die Dorferneuerung, der 1998 abgeschlossen war, scheinen bis zum heutigen Tag wie vom Erdboden verschwunden zu sein.

"Die brandschutztechnischen Nachweise für die tragenden Bauteile fehlen."

Fehlanzeige in den Beständen des alten Parchener Gemeindebüros, auch bei der seinerzeit zuständigen Planungsfirma, die nicht mehr am Markt sei, wie Bauamtsleiter Dagmar Turian gegenüber Volksstimme sagte.

Mittlerweile habe sich die Stadtverwaltung zwar noch vorhandene Unterlagen aus dem Kreisarchiv beschaffen können. Aber dennoch bleiben viele Fragezeichen.

Dagmar Turian erklärt die Krux: "Bei einem Projekt wie die Klapperhalle sind alle tragenden Bauteile brandschutztechnisch nachzuweisen." Entsprechende Nachweise liegen bedauerlicherweise nicht vor. Als erstes habe man deshalb anfangen müssen, Nachrechnungen für das gesamte Objekt anzufertigen. In diese Arbeiten sei auch ein Brandschutzgutachter einbezogen.

Von den Ergebnissen dieser Nachrechnungen sei nun abhängig, ob man sich letztlich für die Variante einer baulichen Unterstützung für die tragenden Bauteile oder für Fluchtwege entscheide.

Außerdem, das gab Dagmar Turian zu bedenken, habe der Gesetzgeber nach dem Unglück von Bad Reichenhall die Vorgaben für die Traglast der Dächer verschärft. Auch deren Einhaltung müsse an der Klapperhalle überprüft werden.

Spätestens im Februar rechnet die Bauamtsleiterin mit der Vorlage der Ergebnisse.

Dann sollten sich ihrer Meinung nach der Parchener Heimatverein, der 2002 einen Klapperhallen-Überlassungsvertrag unterzeichnet hat, und Ortschaftsrat zusammensetzen, um weitere gemeinsam Schritte abzustimmen.

"Wir wollen beim Landkreis eine Sondergenehmigung erwirken."

Wie teuer es letztlich wird, die Klapperhalle vorschriftsgemäß nach den Vorgaben des Brandschutzes auszustatten, ist derzeit noch völlig offen. Auf jeden Fall, versicherte Dagmar Turian, sei es das Ziel der Stadtverwaltung, die Nutzung der Klapperhalle über eine Sondergenehmigung, die der Landkreis erteilt, zu erwirken.

Auch der Parchener Heimatverein drängt auf eine einvernehmliche Lösung, weil die Klapperhalle hervorragende Möglichkeiten für große Kleintierschauen, Märkte und große Festivitäten bietet.

Die Klapperhalle wurde 1970 bis 1972 von der LPG Parchen gebaut und bewirtschaftet. Der Umbau zum Dorfgemeinschaftshaus erfolgte in den 1990er Jahren, als Parchen noch eine politisch selbstständige Gemeinde war.