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Gerichtsverfahren Günther äußert sich zu Klage

Der Genthiner Bürgermeister nimmt Stellung zu den Vorgängen im Tourismusverein und der QSG. Urteilsbegründung liegt vor.

Von Mike Fleske 15.10.2020, 13:26

Genthin l Der Genthiner Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) hat sich in einer auf der Internetseite der Stadt Genthin zum Ausgang des von ihm angestrengten Gerichtsverfahren gegen seine Amtskollegen Harald Bothe aus Jerichow und Nicole Golz Elbe-Parey (beide parteilos) geäußert.

Die drei Bürgermeister fungieren als Vorstand des Tourismusvereins und dieser als Hauptgesellschafter der Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft mbH (QSG). Günther gab in der Klage an, bei unternehmerischen Entscheidungen von den anderen beiden Bürgermeistern ausgeschlossen und nicht informiert worden zu sein.

Vor Gericht wollte er von ihnen Auskünfte einklagen. Günther beschreibt in seiner Erklärung, die Vorkommnisse und Verwerfungen, die aus seiner Sicht zu der Klage geführt haben und geht dabei sowohl auf die mündliche Verhandlung am 17. September als auch auf die Klageabweisung durch das Burger Amtsgericht in der vergangenen Woche ein.

Dabei macht er auch deutlich, dass er nicht aufgeben wolle: „Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe wird darüber entschieden werden, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Bürgermeisters. Auch geht er auf den Streit im Tourismusverein im Allgemeinen und auf die Tätigkeit der QSG im Besonderen ein. Dabei listet er einen 38 Punkte umfassenden Fragenkatalog auf, der im Zuge der Presseberichterstattung entstanden sei und dessen Fragen nicht beantwortet worden seien. Die Mitteilung des Bürgermeisters ist hier zu finden: https://t1p.de/gc5k.

Am Freitagabend, bestätigte der Bürgermeister, dass die Urteilsbegründung des Amtsgerichtes Burg zu der abgewiesenen Klage vorliege. Weitere Angaben machte der Stadtchef zu diesem Vorgang nicht. Derzeit ist der Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Joachim Natterer nicht im Dienst. Aus diesem Grund blieben Anfragen der Volksstimme an dessen Berliner Büro vorläufig unbeantwortet.