Kein Besuchsverbot mehr Patienten der AWO-Fachkrankenhauses in Jerichow können unter strengen Vorgaben besucht werden
Das Besuchsverbot für das AWO-Fachkrankenhaus ist ab dem 4. Juni aufgehoben. Ab sofort können Patienten wieder besucht werden. Jedoch gelten strenge Besuchsregeln. Unter anderem müssen Besuche angemeldet und Corona-Testungen vorgenommen werden.

Jerichow - tsk
Das Awo- Fachkrankenhaus Jerichow erlaubt ab sofort wieder Patientenbesuche nach vorheriger Anmeldung und nach Testung der Besucher. Das Corona-Koordinierungsgremium der Einrichtung gibt dazu nach Abstimmung mit den Stationen die folgenden Regelungen für Patientenbesuche aus, die seit dem 4. Juni gültig sind:
Keine Besuche von Kindern unter 6 Jahren
Die Stationen regeln die Besuchszeiten, die Anzahl der Besucher und das Anmeldeprozedere für ihre Station selbstständig. Jede Station führt eine Besucherliste, in der Namen des Besuchers und die Zeit festgehalten werden. Alle Besucher müssen einen Antigen-Schnelltest durchführen. Hier werden zunächst keine Ausnahmen gemacht, um die Stationen von einer aufwendigen Prüfung externen Unterlagen (Impfbescheinigungen, unterschiedliche Testbescheinigungen) zu entlasten. Vorerst werden keine Besuche von Kindern unter 6 Jahren zugelassen. Besuche von Patienten in offenen Stationen finden auf dem Gelände statt. Der Außenbereich der Cafeteria kann genutzt werden. Für Besuche von Patienten auf geschlossenen Stationen werden Möglichkeiten im Stationsgarten geschaffen. Das Geländegebot für die allgemeine Öffentlichkeit bleibt jedoch bis auf Weiteres bestehen.
Weiterhin weist das Gremium darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis des Schnelltests der Besuch abzulehnen ist und der Besucher sich umgehend in Quarantäne zu begeben hat. Der Arzt vom Dienst des Fachkrankenhauses wird außerdem das Gesundheitsamt Jerichower Land darüber unterrichten. Das Gremium wird laufend über eine mögliche Anpassung der Besuchsregelung beraten und sie unter Beachtung des allgemeinen Infektionsrisikos anpassen.