Aufregung um rückwirkende Erhebung in Genthin, Parchen, Fienerode, Hagen und Mützel Schlechte Nachrichten per Post: Mehr Geld für Straßenreinigung und Winterdienst
Rückwirkend berechnete Gebührenbescheide für die Straßenreinigung, die in diesen Tagen den Genthinern, aber auch den Parchenern, Mützelern, Hagenern und Fienerödern ins Haus flattern, sorgen derzeit für erhebliche Irritationen.
Genthin l Nachdem Ende Januar etwa 6700 Bescheide das Rathaus verließen, stehen die Telefone in der Kämmerei nicht mehr still. Die Erhöhung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und insbesondere deren rückwirkende Erhebung in Genthin, Fienerode, Hagen, Mützel und Parchen haben vielfach für Verunsicherungen gesorgt, räumt auch Kämmerin Cornelia John ein.
Der Bürger muss ohne Frage tiefer in die Tasche greifen: Musste er sonst für den Winterdienst 20 Cent pro laufenden Meter zahlen, kommen jetzt 67 Cent als Jahresbeitrag auf ihn zu.
Bei allem verständlichen Ärger weist Kämmerin Cornelia John auf die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung hin. Für die Kommune sei es erforderlich, nach kostendeckenden Gebührenkalkulationen zu arbeiten. Diese müssten damit zwangsläufig von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Das schreibe das Kommunale Abgabengesetz Sachsen-Anhalts vor, argumentiert sie.
Die Gebührenerhöhung, die jetzt auf die Bürger zukommt, wurde bereits im Juli 2012 durch den Stadtrat mehrheitlich abgesegnet. Sie verbarg sich hinter dem bürokratischen und schwer zu deutenden Titel "8. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19. Juli 2012" und wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin am 27. Juli 2012 veröffentlicht. (Volksstimme berichtete) Warum nun die Einwohner Genthins und die von Fienerode, Hagen, Mützel und Parchen rückwirkend zahlen müssen, erklärt die Kämmerin damit, dass für diese Orte bereits eine Straßenreinigungsgebührensatzung bestand. Da dies in Tucheim, Gladau und Paplitz bis zum Beschluss der Stadträte im Juli nicht der Fall war, können die Einwohner auch nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden.
Die Bescheide wurden Angaben der Kämmerin zufolge für Genthin, Fienerode, Hagen, Mützel und Parchen rückwirkend zum 1. Januar 2012 und für Tucheim, Gladau und Paplitz einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt ausgestellt.
Warum der Änderungsbescheid den Bürgern nun erst 2013 ins Haus flatterte, erklärt Cornelia John damit, dass die Stadtverwaltung mit dem gleichzeitigen Verschicken des Abgaben-Jahresbescheides 2013 Kosten für Porto etc. einsparen wollte. Diese Rechnung ist allerdings nicht in allen Fällen aufgegangen. Die Einwohner von Fienerode, Mützel und Parchen bekamen nämlich zweimal Post von der Kämmerei: Sie fanden den Abgaben-Jahresbescheid und den Änderungsbescheid 2013 in ihren Postkästen vor. Dafür seien technische Gründe verantwortlich gewesen, sagte John.
Gebührenvergleich zwischen Genthin und Burg
Ein vergleichender Blick zwischen den Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst, die jetzt Genthin und in Burg erhoben werden, zeigt allerdings auch, dass die Kanalstadt noch relativ günstig dran ist.
In ihrer Satzung unterscheidet die Stadt Burg im Gegensatz zur Stadt Genthin unter sechs Reinigungsklassen. Die Kosten bei der höchsten Reinigungsklasse 1 mit täglicher Reinigung (mindestens fünfmal in der Woche mit Winterdienst) liegen jährlich ingesamt bei 14,75 Euro pro laufendem Meter.
Für Genthiner Verhältnisse würden die Reinigungsklassen 4 und 4a zutreffen.
Die Kosten bei der Reinigungsklasse 4 (eine wöchentliche Straßenreinigung mit Winterdienst) belaufen sich in Burg pro laufendem Meter auf insgesamt 2,95 Euro. In diese Kalkulation gehen hier 2,60 Euro für die Straßenreinigung und 0,35 Euro für den Winterdienst ein. In der Klasse 4a (einmal wöchentlich eine Straßenreinigung ohne Winterdienst) werden in der Kreisstadt 2,60 Euro berechnet.
In Genthin wird dafür ein Gesamtbetrag in Höhe von 2,03 Euro erhoben. Ein Jahresbetrag in Höhe von 2,70 Euro wird in der Kanalstadt für Straßenreinigung und Winterdienst berechnet.