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Wahlen Weiße Wahlzettel für die Landtagswahl gehören auch in Genthin zunächst in den blauen Umschlag

Briefwahl ist in diesem Jahr so beliebt wie nie. Einige Besonderheiten sind bei der Antragstellung aber zu beachten

Von Mike Fleske Aktualisiert: 26.5.2021, 11:02
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss sich mit dem Beantragen beeilen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss sich mit dem Beantragen beeilen. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Genthin - Viele Genthiner haben sich in den vergangenen Tagen über den Erhalt von zwei Wahlbenachrichtigungen gewundert. „Zwei Briefe mit Unterlagen, es ist doch nur ein Wahltag“, war jüngst am Lesertelefon zu hören. Aber diese Zusendung ist so korrekt, wie das Wahlbüro der Stadtverwaltung bestätigt.

„Es ist ein Wahltag, aber es sind zwei völlig unabhängige Wahlen, zum einen wird der 8. Landtag des Landes Sachsen-Anhalt gewählt und zugleich findet am 6. Juni die Wahl des Landrates Jerichower Land statt.“  Demzufolge erhielten die Wählerinnen und Wähler, sofern sie für beide Wahlen wahlberechtigt sind,  auch zwei Wahlbenachrichtigungen in Form von Wahlbriefen.

Zwei Anträge sind notwenig

Wer in diesem Jahr auf Grund der aktuellen Coronapandemie die Beantragung von Briefwahlunterlagen bevorzugt und sein Wahlrecht für beide Wahlen ausüben möchte,  muss demzufolge auch zwei Anträge stellen und beim Briefwahlbüro einreichen.  Wer nur einen Wahlscheinantrag beantragt, erhält folglich auch nur für die beantragte Wahl seine Wahlunterlagen.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Auf der übersandten Wahlbenachrichtigung wird angekreuzt, dass Briefwahl erwünscht ist. Zudem sind die persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Anschrift und das Geburtsdatum für die Antragstellung erforderlich. Nicht zu vergessen, die Unterschrift des Wahlberechtigten, sofern nicht der elektronische Weg genutzt wird.  

Diese gibt man dann bei der Gemeinde ab, in der man wohnt oder schickt sie per Post. Zugleich bieten auch viele Gemeinden einen zusätzlichen Onlineservice an, die es dem Wahlberechtigten ermöglicht, auf der jeweiligen Internetseite der Gemeinde seinen Wahlscheinantrag direkt für die entsprechende Wahl zu beantragen.  Anschließend kommen die Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag sowie amtlicher Wahlbriefumschlag) per Post.

Drei Tage vor der Wahl muss Brief verschickt werden

Wer für beide Wahlen einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellt, sollte darauf achten, dass der amtliche Stimmzettel auch in den richtigen Briefumschlag gepackt wird. Bei der Landtagswahl kommt der Stimmzettel (weiß) zunächst in den blauen Stimmzettelumschlag.

Dieser kommt, zugeklebt, zusammen mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung dann in den roten Wahlbriefumschlag. Bei der Landratswahl kommt der Stimmzettel (grau) zunächst in den grauen Stimmzettelumschlag. Dieser kommt dann, zugeklebt, zusammen mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung in den blauen Wahlbriefumschlag.  

Dieser sollte mindestens drei Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden, damit er rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt. Auch gibt es Unterschiede bei den Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Auszählung der Briefwahlunterlagen.

Landratswahl wird am Wahlsonntag entschieden

So werden die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl ausschließlich durch die Briefwahlvorstände beim Landkreis Jerichower Land ausgezählt. Hingegen die Gemeinden für die Auszählung der Briefwahlunterlagen für die Landratswahl zuständig zeichnen. Bei der Landratswahl haben die Wähler eine Stimme und es wird am Wahltag ein Ergebnis geben, da es mit dem amtierenden Landrat Steffen Burchhardt (SPD) und seinem Herausforderer Jan Braunsberger (CDU) nur zwei Kandidaten gibt. Eine Stichwahl entfällt.

Bei der Landtagswahl können auf dem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden. Mit der Erststimme wird ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. In Genthin wäre das Wahlkreis 5. In den jeweiligen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen Kandidaten aufstellen, es gibt aber auch einen Einzelbewerber.

Die Zweitstimme entscheidet über den Landesvorschlag und damit über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag, also wie viele Sitze eine Partei im künftigen Landesparlament erhält. Das Online-Beantragen von Wahlscheinen ist hier möglich.