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Wirtschaftsförderung Vertrag bleibt Zankapfel

Das Kopfzerbrechen um den Vertrag mit dem Technologie- und Gründerzentrums (TGZ) in Genthin zur Wirtschaftsförderung geht weiter.

Von Mike Fleske 18.11.2019, 00:01

Genthin l Erneut wurde im Fachausschuss, diesmal im Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss, um den geplanten Wirtschaftsförderungsvertrag zwischen TGZ, Stadt Genthin und Landkreis Jerichower Land gerungen. „Der Vertrag benennt kaum Aufgaben zur Wirtschaftsförderung“, kritisierte Falk Heidel (WG Genthin-Parchen-Mützel). Aufgelistet seien eine Reihe von Aufgaben wie Vertragsausarbeitungen, Aufgaben im Auftrag der Stadt oder Öffentlichkeitsarbeit.

Heidel monierte wiederholt, dass die tatsächliche Wirtschaftsförderung nicht klar definiert werde . „Man weiß gar nicht, was unter Wirtschaftsförderung in diesem Fall zu verstehen ist.“

Aus diesem Grunde hatte er im Namen seiner Fraktion bereits im Wirtschaftsausschuss einen Antrag gestellt, der vorsieht, dass vor der endgültigen Entscheidung die Vertragspartner inklusive der beteiligten Genthiner Fachausschüsse zusammenkommen, um den Vertrag inhaltlich zu beraten. Zwischenzeitlich hatte die Stadt Genthin dieses Ansinnen in einem Schreiben an die Fraktion abgelehnt. Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) begründete im Namen der Verwaltung: „Ich sehe keine Notwendigkeit für eine solche Sitzung, wir stehen bei inhaltlichen Fragen zur Verfügung.“

Er halte den Alarm für nicht angemessen und sehe den Bedarf für eine zusätzliche Runde nicht. Die Stadt fungiere als Auftraggeber und könne das TGZ auf Grundlage des Vertrages mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betrauen.

Hintergrund des Vertragsabschlusses ist, dass das TGZ bereits in der Vergangenheit Aufgaben für die Stadt übernommen hat und letztlich immer wieder Unsicherheit über die Höhe er Vergütung geherrscht hatte. Diese werden nun geregelt.

So ist ein Umfang an Leistungen in Höhe von 60.000 Euro festgelegt, die sich Stadt und Landkreis teilen. Die Auftraggeber wollen Leistungen im Umfang von jeweils 750 Stunden beziehen.

Der vereinbarte Stundensatz beträgt einheitlich 40 Euro pro Stunde. Das sorgte für Kritik bei Andreas Buchheister (CDU), selbst Rechtsanwalt. Er monierte zum einen, dass die Umsatzsteuer nicht geregelt sei, was Probleme vor der Finanzbehörde nach sich ziehen könnte. Zudem missfiel ihm der benannte Gesamtbetrag.

„Wir zahlen nur das, was wir abrufen, wir können in einem bestimmten Rahmen Leistungen beziehen, müssen aber nicht“, erklärte der Bürgermeister. Auch auf Buchheisters Kritik, das der pauschale Stundensatz von 40 Euro kaum die Leistung der Geschäftsführerin abdecken, reagierte er: „Wir zahlen keine marktüblichen Preise, sondern eine Art Selbskostenpreis, da wir Miteigner des TGZ sind.“

Günther stellte auch dar, dass es sich bei dem Papier um einen Vertrag zwischen TGZ und Stadt handelt, auf dessen Grundlage auch der Landkreis Wirtschaftsleistungen einkaufen könne. Nach einigen Diskussionen einigte man sich im Finanzausschuss darauf, den Beschluss zum Vertrag zurückzustellen mit dem Auftrag zur Überarbeitung, sodass es im Dezember eine Beratung über den Inhalt des Vertrages erfolgen kann.

Dann wird der Finanzausschuss ohnehin im TGZ zu Gast sein. Ob diese Zusammenkunft zu einer Sondersitzung mit den beteiligten Vertragspartnern und den Fachausschüssen wird, liegt nun in den Händen der Verwaltung. Danach richtet sich auch der weitere Zeitplan. Geplant war, dass der Wirtschaftsförderungsvertrag Anfang Dezember beschlossen wird, damit dieser auch dem Kreistag vorgelegt werden kann.