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Corona-Krise Abschied in schwierigen Zeiten

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf Bestattungen in Halberstadt aus? Bestatter berichten von ihrer Arbeit unter erschwerten Bedingungen.

Von Sabine Scholz 09.04.2020, 01:01

Halberstadt l Am schwierigsten ist es, die Abstandsregel einzuhalten, sagt Susanne Pflock. Denn einen Menschen in den Arm zu nehmen, der trauert, ist eine zutiefst menschliche Geste. „Wie soll ich das denn bei den Angehörigen unterbinden?“ Eine Frage, mit der die Bestattermeisterin des Bestattungsunternehmens Lindemann nicht allein ist. Denn alle in ihrer Branche kämpfen mit den strengen Vorgaben, die in Corona-Zeiten auch für Trauergesellschaften gelten.

Neben Mindestabständen ist es oft die eingeschränkte Zahl an Menschen, die einen Verstorbenen auf dem letzten Weg begleiten dürfen, die schwierig zu regeln sei, so Pflock. „Ich habe einen aktuellen Fall, da gehören sieben Kinder zur Familie. Aber auch die Schwiegerkinder und Enkel wollen ja Abschied nehmen von ihrer Oma. Soll ich die alle wegschicken?“

In die Trauerhalle des städtischen Friedhofs sowie in die der kommunalen Friedhöfe in den Ortsteilen dürfen aktuell maximal acht Angehörige und der Trauerredner, wenn genug Platz ist, um die Abstandsregeln einzuhalten. In der Kernstadt bietet die Halle sonst Platz für gut 90 Menschen. „Das ist wirklich keine einfache Situation“, sagt Hannelore Lorenz, Chefin des Städtischen Friedhofs Halberstadt. „Aber der Krisenstab hat zumindest die Trauerhalle wieder geöffnet. Das ermöglicht in dieser ohnehin schwierigen Zeit, würdevoll Abschied zu nehmen“, so Lorenz. „Die Geburt eines Menschen ist einmalig, ein Sterbefall ebenso. Ein würdevoller Abschied ist für alle wichtig, das unterschätzen Hinterbliebene manchmal“, sagt die Friedhofs­chefin.

Sie weiß um die Probleme, die die aktuellen Beschränkungen mit sich bringen, denn wie eng ist der „engste Familienkreis“ zu fassen? In der Regel gehe man von rund 15 Menschen aus, so Lorenz. Wer keinen der sehr weit auseinander gestellten Stühle in der Trauerhalle nutzen darf, kann vor dem Backsteingebäude per Außenlautsprecher zumindest Trauerrede und Musik verfolgen. Einige Trauergesellschaften verlegen das Abschiednehmen gleich an die Grabstelle. Manchmal spielt jemand ein Instrument, manchmal wird ein Rekorder mitgenommen, um Musik zu haben, berichtet Lorenz.

Sie erlebe die meisten Angehörigen aber als sehr verständnisvoll, sagt Hannelore Lorenz. Auch, dass die Verwaltung derzeit nur telefonisch oder per Post zu erreichen ist, sorge nicht für Probleme. „Für die Suche nach der richtigen Grabstelle vereinbaren wir einen Termin und ich begleite die Hinterbliebenen übers Gelände.“

Dass die meisten Angehörigen mit Verständnis reagierten, bestätigt Sandra Gustus. „Manche Familien verschieben die Beerdigung, aber das geht ja nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt“, sagt die Junior-Chefin des Bestattungshauses Gustus. Laut Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Die Einäscherung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss spätestens zehn Tage nach dem Tod erfolgen, so heißt es im Gesetz.

„Jedes Bundesland hat andere Regeln“, sagt Susanne Pflock, „in manchen sind Fristen bis zu sechs Monaten verankert. Eine Urne kann ja lange stehen.“ Wenn Verschiebungswünsche geäußert werden, versuchen die Bestatter dem nachzukommen, sagt Sandra Gustus. So lange es eben vertretbar ist und Platz für die Gefäße vorhanden ist.

„Wir wissen ja nicht, wie lange die besonderen Vorschriften noch gelten werden, da wäre es hilfreich, wenn das Land die strengen Fristen lockern würde“, sagt Susanne Pflock. Muss es gar nicht, sagt hingegen Wolfgang Ruland. Er ist Obermeister der Bestatter-Innung im Land Sachsen-Anhalt und weiß um die Sorgen und Nöte der Mitgliedsbetriebe. Die Bestattungsfrist sieht er dabei nicht an erster Stelle. Nicht nur, weil das Land bei allen neuen Verordnungen die Innung frühzeitig informiere, sagt Ruland im Volksstimme-Gespräch.

Es sei immer möglich, eine Ausnahme von der Frist zu beantragen. „Zuständig sind die Ordnungsämter, in deren Hoheitsgebiet der jeweilige Friedhof liegt“, sagt Ruland. Die Hinterbliebenen müssten für den Antrag einen triftigen Grund angeben. „Die aktuelle Corona-Krise dürfte so ein triftiger Grund sein, die Bestattung erst dann vorzunehmen, wenn die Familien wieder zusammenkommen und auch enge Freunde Abschied nehmen können“, so der Obermeister. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ordnungsbehörden das verweigern.“

Ein größeres Problem seien für die Bestatter die aktuellen Engpässe bei Desinfektionsmitteln und Schutzmasken. „Wenn wir einen verstorbenen aus einem Pflegeheim abholen, tragen die Mitarbeiter eine Schutzmaske. Die einfachen aus Vlies sind allerdings für eine einmalige Nutzung angelegt, die kann man nicht den ganzen Tag tragen. Das sind Wegwerfartikel, daher rasch aufgebraucht.“

In Wernigerode sind die Trauerhallen in Stadt und Ortsteilen komplett geschlossen, hier nehmen die Angehörigen generell nur am Grab Abschied.