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Baumschutzgruppe lässt sich über Ideen für die Zukunft informieren Eichenbarleber Park soll wieder Charakter von früher annehmen

Von Constanze Arendt-Nowak 30.07.2013, 03:11

Eichenbarleben l Eines Tages soll der Park in Eichenbarleben umgestaltet werden. Ein fertiges Konzept, wie das einmal geschehen soll, gibt es derzeit noch nicht. Dennoch wollten die Baumschutzgruppe der Gemeinde Hohe Börde sowie interessierte Bürger kürzlich Genaueres wissen, was gemacht werden könnte. Als Gesprächspartner hatten sie sich den Landschaftsarchitekten Wolfram Westhus zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen.

"Der Park ist ein wichtiges Element in der Arbeit der Bürgerinitiative", erklärte Harald Rohr von der Baumschutzgruppe. Doch so groß ihr Interesse auch an den Plänen zur Umgestaltung des Parkes war, so konnten den Anwesenden nur die ersten Grundsätze erklärt werden. Unterlagen, wie der Park früher einmal ausgesehen hat, gibt es nicht, so können sich die Planer nach Aussage von Wolfram Westhus nur an der Chronik, an alten Fotos sowie am vorhandenen Baumbestand orientieren.

So sollte zunächst erst einmal alles verschwinden, was eindeutig zu jung ist und in die Kronen hereinwächst. "Es gibt hier wunderschöne alte Baumgruppen, die durch jüngere Bäume gestört werden", so Westhus. Die Bäume aber sollen nicht auf einmal fallen, sondern nach und nach über mehrere Jahre. So könnten auch nach und nach wieder Sichtachsen deutlich werden und das Schloss als Denkmal in den Mittelpunkt gestellt werden. Ziel sollte es sein, so Westhus, den Park als Denkmal solange wie möglich zu erhalten oder, wenn das nicht geht, Bäume zu ersetzen.

Bevor es aber mit der Umgestaltung losgehen kann, müssen sich der Eichenbarleber Ortschaftsrat und der Gemeinderat der Hohen Börde mit der Thematik befassen. Bis jetzt ist das noch nicht geschehen.

Einige Baumfreunde monierten bei dem Vor-Ort-Termin aber auch, dass in der Vergangenheit einige Bäume gefällt worden sind, obwohl sie nicht krank erschienen. Wolfram Westhus wies auf die Gefahr, die von Bäumen ausgeht, sowie die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hin, die beachtet werden müsse.