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Strafverfahren wegen Feuerwehr-Behinderung Falschparken vor dem Gerätehaus im Harz: Welche fatalen Folgen das für eine Frau aus der Gemeinde Huy hat

In der Gemeinde Huy im Harzkreis hat eine Frau Kameraden der Feuerwehr beim Ausrücken behindert. Der Vorfall kochte letztlich derart hoch, dass er sogar vor Gericht landete. Mit einem überraschenden Finale.

Von Dennis Lotzmann Aktualisiert: 11.05.2025, 12:40
Eine Frau aus der Gemeinde Huy, die alarmierte Feuerwehrleute behindert hatte, musste sich dafür jetzt vor Gericht verantworten.
Eine Frau aus der Gemeinde Huy, die alarmierte Feuerwehrleute behindert hatte, musste sich dafür jetzt vor Gericht verantworten. Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Badersleben/Halberstadt. - Hat sie oder hat sie die Feuerwehrleute nicht behindert? Diese Frage musste dieser Tage vor dem Amtsgericht Halberstadt und mit Blick auf eine Frau aus der Gemeinde Huy (beides Harzkreis) geklärt werden. Die rechtliche Basis ist dabei glasklar: Wer bei Unglücken nicht Hilfe leistet, obwohl dies nötig und persönlich zumutbar ist, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Analoges gilt laut Paragraph 323c des Strafgesetzbuchs, wenn eine Person behindert wird, die Hilfe leistet oder leisten will. Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf Rettungskräfte sowie Polizei und Feuerwehr.