1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Nach dem Knall folgt die Quittung

Feuerwehr Nach dem Knall folgt die Quittung

Muss man Geld zahlen für einen Feuerwehreinsatz? Ja und Nein, sagt Halberstadts Feuerwehrchef Jörg Kelle.

Von Sabine Scholz 06.11.2018, 00:01

Halberstadt l Es kracht, zwei Autos knallen ineinander. Die Feuerwehr rückt aus, muss einen eingeklemmten Insassen aus dem Fahrzeugwrack befreien. Nachdem die Person gerettet ist, heißt es aufräumen. Öl und Kühlflüssigkeit sind aus den defekten Fahrzeugen auf die Straße gelaufen. Die Kameraden streuen Bindemittel, fegen es zusammen. Und dann wird eine Rechnung geschrieben. So will es die Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Halberstadt. Die liegt jetzt in einer neuen Fassung vor.

„Wobei wir sehr genau trennen nach Einsätzen, die kostenpflichtig sind und solchen, die es nicht sind“, sagt Jörg Kelle, für die Wehr zuständiger Abteilungsleiter bei der Stadt Halberstadt. „Die Mehrzahl der Einsätze sind für die Betroffenen kostenfrei, nur rund 15 Prozent unserer Einsätze stellen wir in Rechnung“, betont der Brandamtsrat. „Aber die dann aus gutem Grund.“

Beim Beispiel des Unfalls wäre die Befreiung der eingeklemmten Person kostenfrei, das Aufnehmen der Ölspur nicht. Diese Kosten übernimmt bei einem Unfall meist die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Rauchmeldern sieht es da schon anders aus. Hier kann es für den Wohnungsbesitzer teuer werden. Kelle betont, dass nicht der Vermieter die Kosten trägt, sondern der Vermieter, denn der ist per Gesetz zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet – und zu deren Wartung. Wenn Nachbarn anrufen, weil der Rauchmelder in einer Wohnung auslöst, ist das für jene nicht mit Kosten verbunden. „Im Gegenteil, wie hatten ja in diesen Tagen erst einen Fall, wo uns Nachbarn alarmierten und wir in der betroffenen Wohnung tatsächlich eine bewusstlose Person gefunden und gerettet haben.“

Neben den Rauchmeldern, die über einen längeren Zeitraum durch Pieptöne ankündigen, dass der Batteriestand niedrig und ein Austausch erforderlich ist, sind es Brandmeldeanlagen, die die Feuerwehr des Öfteren ohne tatsächlichen Grund auf Trab halten.

„Von rund 100 Einsätzen, zu denen wir wegen einer Brandmeldeanlage ausrücken, sind über 90 Prozent technischer Falschalarm“, berichtet Kelle. Doch das weiß man eben erst, wenn die rund 20 Kameraden von Hauptberuflicher Wache, Einsatzleitung und freiwilliger Feuerwehr vor Ort eingetroffen sind. „Das bedenken ja viele nicht, dass wir immer auch die Freiwilligen von Zuhause oder vom Arbeitsplatz wegholen“, sagt Kelle.

Hat die Anlage ausgelöst, weil ein Wartungs- oder Bedienfehler die Ursache ist, muss die Firma oder Einrichtung, in der die Anlage installiert ist, die Kosten dafür übernehmen.

Damit deutlich wird, warum welche Summe fällig wird, sind die Gebühren genau kalkuliert. „Eine ziemliche Fleißaufgabe“, wie Thomas Preiß sagt. Der ist in der Stadtverwaltung zuständig für die Kalkulationen und musste für die Feuerwehrgebühren nicht nur viele Zahlen erfassen, sondern auch bei der Ermittlung der Sachleistungen, also der Kosten für die zum Einsatz kommenden Geräte, herausrechnen, wenn für deren Anschaffung Fördergeld geflossen ist oder Versicherungsleistungen. „Wir wollen uns an den Gebühren ja nicht bereichern“, sagt Preiß. Weshalb man sich auch entschieden hat, Halbstundensätze zu berechnen. „Oft sind wir ja gerade bei Fehlalarmierungen nur 15 bis 20 Minuten unterwegs, da ist es fairer, nur eine halbe Stunde in Rechnung zu stellen als eine ganze“, so Kelle.

Die Satzung wurde nicht nur bei den Gebührenhöhen aktuellen Gegebenheiten angepasst, auch die Textfassung ist komplett neu. Die Stadt hat eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes übernommen, um größtmögliche Rechtssicherheit zu haben. Denn nicht immer sind jene, denen eine Rechnung der Feuerwehr ins Haus flattert, damit auch einverstanden und klagen gegen die Zahlungspflicht.

Mehrfach betont Jörg Kelle, dass auf keinen Fall die Anrufer eine Rechnung zu erwarten haben, die sich wegen eines lärmenden Rauchmelders bei der Leitstelle melden. „Wie gesagt, es kann ja immer sein, dass der Rauchmelder aus gutem Grund losgeht. Und wenn es brennt, Menschen oder Tiere aus Notsituationen befreit werden müssen, ist das selbstverständlich kostenfrei für die Betroffenen“, so der erfahrene Feuerwehrchef.

Unverändert kostenpflichtig sind die Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen. „Das ist aber seit Jahren schon in der Versammlungsstättenverordnung geregelt“, sagt Kelle. Also bei Konzerten, Theateraufführungen und großen Partys müssen die Veranstalter die örtlich zuständige Feuerwehr mit dieser Aufgabe betrauen. Alles in allem nimmt die Feuerwehr rund 40 000 Euro im Jahr durch solche kostenpflichtigen Einsätze ein.

Nach wie vor ohne Rechnung rücken die Kameraden der freiwilligen Wehren zu Einsätzen aus, die einer gesellschaftlichen Aufgabe entspringen. Jörg Kelle: „Den Martinsumzug der Kindertagesstätte abzusichern, bleibt für die Einrichtungen kostenfrei.“