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  7. Grundbesitzer dürfen Einwand zum Neubau der B 79 äußern

Plan zur Umgehungsstraße Harsleben-Halberstadt liegt rund vier Wochen aus Grundbesitzer dürfen Einwand zum Neubau der B 79 äußern

Von Dieter Kunze 28.12.2012, 01:25

Für den Bau der Umgehungsstraße um Harsleben und Halberstadt beansprucht der Landesbaubetrieb Grundstücke in mehreren Orten. Welche Flächen konkret betroffen sind, können Bürger vier Wochen lang einsehen. Bis spätestens 20. Februar können sie Einspruch erheben.

Harsleben l Das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fu¨r den geplanten Neubau der Bundesstraße 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben startet am 7. Januar.

Landesbaubetrieb ist Träger des Projektes

Fu¨r das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzflächen werden mehrere Grundstu¨cke in den Gemarkungen Halberstadt, Harsleben, Wegeleben und auch Deesdorf beansprucht, teilt ein Sprecher des Bauverwaltungsamtes der Verbandsgemeinde Vorharz mit.

Der Landesbaubetrieb in Halberstadt ist Träger dieses Projektes und damit verpflichtet, vor Baubeginn eine Umwelt-verträglichkeitspru¨fung vorzunehmen.

Wie der Landesbaubetrieb weiter informiert, liegt der Bauplan samt Zeichnungen und Erläuterungen in der Zeit vom 7. Januar bis einschließlich 6. Februar 2013 während der Dienststunden in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz in Wedderstedt (Gemeinde Selke-Aue), Quedlinburger Straße 10, zur Einsichtnahme aus.

Das Amt ist jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 11.30 Uhr sowie dienstags von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen

Jeder, dessen Belange von dem Bauvorhaben beru¨hrt werden, kann ab dem Zeitpunkt der Auslegung bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - das ist der 20. Februar - schriftlich Einwände vorbringen. Dies ist direkt bei der Anhörungsbehörde - dem Landesverwaltungsamt in der Ernst-Kamieth-Straße 2 in Halle (Saale) - oder bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7 in Wegeleben, möglich. Nach Ablauf dieser Frist seien jegliche Einwände ausgeschlossen, heißt es.

Bei mehr als 50 Unterschriften muss Vertreter genannt werden

Bei Einwänden und Kritik, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form von vervielfältigten und gleichlautenden Texte eingereicht werden, muss auf jeder mit Unterschriften versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der u¨brigen Unterzeichner benannt werden.