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Halberstadt Einheitsgebühren auf Friedhöfen?

In allen Halberstädter Ortsteilen sollen künftig die gleichen Gebühren für die Friedhöfe gelten.

Von Martin Weigle 17.12.2019, 03:00

Athenstedt/Halberstadt l Kaum ein Thema wird so emotional diskutiert wie die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen. Straßenausbaubeiträge, Abwassergebühren oder Betreuungsbeiträge für Kindertagesstätten, wenn es an das eigene Portemonnaie geht, wird es ungemütlich. Kommt dann noch die Erfahrung eines persönlichen Verlusts aufgrund eines Todesfalls dazu, ist eine aufgeheizte Stimmung vorprogrammiert. So ist es nicht verwunderlich, dass in einigen Halberstädter Ortsteilen bereits viel über eine neue Friedhofsgebührensatzung diskutiert wird, obwohl eine öffentliche Debatte noch gar nicht angefangen hat. Manche möchten die Diskussion so kurz vor Weihnachten gar nicht führen, weil das Thema unschön ist.

Die Gebührensatzungen der kommunalen Friedhöfe Halberstadts sollen auf den Prüfstand. In der Athenstedter Ortschaftsratssitzung im November wurde das Thema zuerst diskutiert. Da zu diesem Zeitpunkt aber noch keine endgültigen Zahlen vorlagen, wurde die Diskussion ergebnislos vertagt.

Ortschaftsratsmitglied Norbert Schmidt (parteilos/Liste Buko) war in der Debatte sehr engagiert. „Wir müssen einfach sehen, dass sich am Ende die Hinterbliebenen nicht verschulden müssen, um einen geliebten Menschen zu Grabe zu tragen“, sagt der frühere Berufsschullehrer. Er vermutet, dass bei einer erneuten Anpassung die Gebühren um ein Vielfaches steigen könnten.

Warum ist das so? Die Friedhöfe sollen zu 100 Prozent kostendeckend arbeiten. Was bedeutet, dass für den anfallenden Unterhalt der Areale Geld aus Grabstättenverkäufen eingenommen werden muss. Werden nur selten Gräber verkauft, hat die Verwaltung weniger Geld zur Pflege des Friedhofes zur Verfügung.

Das fällt vor allem bei den einwohnerschwächeren Ortsteilen ins Gewicht. Oft sind dort die Friedhöfe sehr groß und haben einen hohen Bedarf an Pflege. Baumpflege, regelmäßiger Rasenschnitt auf den Grünflächen, Vorhalt von Wasser zum Gießen oder die Einebnung von Grabstätten, bei denen die Liegezeit abgelaufen ist, all das kostet Geld und fließt in die Berechnung der Gebühren ein.

Derzeit stehen die Friedhöfe einiger Ortsteile mit mehreren tausend Euro in der Kreide. Aus der Stadtverwaltung kam deshalb der Vorschlag, dass nach einem Solidaritätsprinzip alle Friedhöfe unter kommunaler Verwaltung eine einheitliche Gebührensatzung bekommen könnten. Damit würden die unterschiedlichen Preistabellen der Ortsteile wegfallen und eine Einheitsgebühr auf den kommunalen Friedhöfen in Kraft treten. Wobei wie bisher Unterschiede zwischen den Bestattungsformen, also Erd- oder Urnengrab, halbanonyme Bestattung und Ähnlichem gemacht werden sollen.

Bisher ist es so, dass die Friedhöfe zwar von der Stadt Halberstadt verwaltet werden, aber jeder Ortsteil seine eigene Gebührensatzung hat. Das betrifft die Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Mahndorf und Ströbeck. Die Friedhöfe von Emersleben, Sargstedt und Klein Quenstedt stehen unter kirchlicher Verwaltung und sind von der Diskussion nicht betroffen, wie Thomas Preiß von der Stadtverwaltung mitteilt. Er ist in der Stadt für Kalkulationen zuständig.

Auf diese Weise, so erhofft man es sich in der Stadtverwaltung, könnte man einer defizitären Friedhofsunterhaltung entgegenwirken. Das Problem dabei: Nicht alle Friedhöfe stehen finanziell so schlecht da, aber alle haben zum Jahresabschluss im vergangenen Jahr rote Zahlen geschrieben. Die Fragen, die Norbert Schmidt deshalb stellt, lauten: Wer kommt für den Minusbetrag auf? Und wie soll es im Fall einer Einheitsgebühr weitergehen? Werden die ausstehenden Beträge aus dem ohnehin schon knappen Stadthaushalt finanziert oder will man die Beträge nach und nach über erhöhte Gebühren abstottern?

Von der Stadtverwaltung gibt es öffentlich dazu noch keine Aussagen. Man habe inzwischen zwar konkrete Zahlen an die Ortschaftsräte verschickt, wolle eine Diskussion aber erst im neuen Jahr führen und abschließend in der Stadtratssitzung im Februar entscheiden.

„Das ist eine politische Entscheidung, welchen Weg man gehen will“, sagt Verwaltungsmitarbeiter Preiß. Das Kommunalgesetz lässt zwar rechtlich ein Defizit bei Friedhöfen zu, aber wenn man eine einhundertprozentige Kostendeckung erreichen wolle, wäre das nur über eine Gebührenanpassung realisierbar. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kostendeckung auf einen niedrigeren Prozentsatz zu senken. Dann müsse der Restbetrag aus dem Stadthaushalt, also aus Steuern bezahlt werden.

Um diese Entscheidung zu treffen, beraten die Ortschaftsräte in den nächsten Wochen auf Grundlage der Zahlen, die von der Stadtverwaltung übermittelt worden. In Langenstein habe man sich nach einer ersten Beratungsrunde noch kein abschließendes Bild machen können, wie Ortsbürgermeister Holger Werkmeister (FDDP) mitteilte. Die Einwohner seien aber beunruhigt, dass die Friedhofsgebühren unzumutbar werden könnten.

Die Ortsbürgermeister von Ströbeck und Aspenstedt wollen der Diskussion nicht vorgreifen, das Thema war in den jeweiligen Räten bislang nur nichtöffentlich behandelt worden. Auf eine endgültige Empfehlung an den Stadtrat wolle man sich dort erst in den letzten Sitzungen vor der Stadtratssitzung im Februar einigen. Die Beschlussvorlage werde derzeit in der Stadtverwaltung vorbereitet, berichtet Thomas Preiß. Über diese können die Ortschaftsräte dann diskutieren und ihre Empfehlung an den Stadtrat aussprechen.

Bis dahin, so hofft der Athenstedter Norbert Schmidt, gibt es hoffentlich etwas mehr Klarheit darüber, wie der Kostenaufwand gestiegen ist und mit welchen Erhöhungen zu rechnen ist. Klar ist für ihn: „Es darf nicht unsozial werden, der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Einwohner und wenn das aufgrund von erhöhten Kosten für die Einwohner wegfallen würde, wäre das eine Kata­strophe.“