1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Investor bleibt Prozess fern und verliert

Kurzentrum Suderode Investor bleibt Prozess fern und verliert

20.07.2015, 18:29
ARCHIV - Der Behringer Brunnen, das Wahrzeichen des Kurzentrums in Bad Suderode (Sachsen-Anhalt), aufgenommen am 22.11.2012. Am 20.07.2015 beginnt der Prozess im Streit um den Verkauf des Kurzentrums in Bad Suderode. Foto: Matthias Bein/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Der Behringer Brunnen, das Wahrzeichen des Kurzentrums in Bad Suderode (Sachsen-Anhalt), aufgenommen am 22.11.2012. Am 20.07.2015 beginnt der Prozess im Streit um den Verkauf des Kurzentrums in Bad Suderode. Foto: Matthias Bein/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa) | Nach 15 Minuten war alles vorbei: Weil der Tisch der Klägerseite unbesetzt blieb, hat der Investor am Montag vor dem Magdeburger Landgericht den Prozess um das Kurzentrum Bad Suderode im Harz verloren. Zivilrichterin Claudia Lanza-Blasig sprach ein Versäumnisurteil und wies die Klage der Pro Habitare Projektentwicklungs-AG aus Berlin gegen die Stadt Quedlinburg ab. Dieses Vorgehen ist im Zivilprozessrecht üblich, wenn eine Partei trotz ordentlicher Ladung nicht vor Gericht erscheint. Die Klägerin hatte das Kurzentrum Ende 2013 gekauft - ein halbes Jahr nach dessen Schließung wegen Unwirtschaftlichkeit.

Die Rechtslage sei "relativ klar", sagte die Richterin. Die Gesellschaft habe bis zum Vertragsrücktritt der Stadt Quedlinburg im Juni 2014 weder die Kaufsumme gezahlt noch die erforderliche Bürgschaft hinterlegt. "So wie ich das sehe, fehlt es an allem", meinte Lanza-Blasig. Vor allem an Bonität und Wirtschaftskraft der Gesellschaft, um die sich laut Gerichtssprecher Christian Löffler aktuell ein vorläufiger Insolvenzverwalter kümmert.

Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung eines von einer Krankenkasse beantragten Insolvenzverfahrens stehe noch aus, sagte der Sprecher. Die Pro Habitare Projektentwicklungs-AG wollte mit der Klage erreichen, dass der Rücktritt der Stadt vom Kaufvertrag unwirksam wird.

Klägerin schwänzt Gerichtstermin

Nach Angaben der Richterin erreichte sie etwa eine Stunde vor Prozessbeginn ein Anruf des Rechtsanwalts der Klägerin. Dieser habe ihr mitgeteilt, nicht vor Gericht zu erscheinen. Kurz danach sei ein Fax eingetroffen, wonach ein anderer Jurist Anspruch auf das Mandat erhoben habe. Auch er habe nicht beabsichtigt, an dem Verfahren teilzunehmen, das zuletzt mehrfach verschoben worden war.

"Offenbar hat die Klägerin derzeit zwei Anwälte", sagte die Richterin. Ihren Angaben zufolge stünden neben Kaufsumme und Bürgschaft auch rund 420.000 Euro für Abfindungen von Mitarbeitern im Raum, die nicht bezahlt worden seien. Sogar die Notarkosten seien noch offen, sagte Lanza-Blasig.

Eigentümer des Kurzentrums ist die Stadt Quedlinburg, die aktuell erneut versucht, die Liegenschaft loszuwerden. Eigenen Angaben zufolge liegt ein bedingungsfreies Wettbewerbsverfahren in den letzten Zügen. Am 27. August wolle sich der Stadtrat damit beschäftigen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dann soll voraussichtlich einer der Kaufinteressenten den Zuschlag erhalten.

Die Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Versicherungen für das Kurzentrum belasten die Kasse der Unesco-Welterbestadt immens. So seien im Kalenderjahr 2014 etwa 110 000 Euro und im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits 56.000 Euro geflossen, hieß es.