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Körperverletzung Dieb zeigt Halberstädter Sicherheitsdienst an

Schreie, es kommt zum Handgemenge in den Rathauspassagen Halberstadt. Ein Verkäufer erwischt einen Ladendieb auf frischer Tat.

Von Jörg Endries 23.03.2019, 00:01

Halberstadt l Es passiert nicht alle Tage, dass ein Ladendieb, der auf frischer Tat gestellt wird, diejenigen anzeigt, die ihn erwischen und festhalten. Ein Verkäufer sowie einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Rathauspassagen Halberstadt ergeht es so. Sie halten einen Dieb fest, der handgreiflich wird und versucht, sich der Festnahme zu widersetzen. Die beiden Männer müssen fest zupacken, fixieren den Dieb, um seine Flucht zu verhindern. Eine Menschenmenge verfolgt das Geschehen.

Kurze Zeit später trifft die Polizei ein. „Noch bevor die Beamten sich mit dem Dieb beschäftigen, erhalten der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und der Verkäufer kurzerhand eine Anzeige wegen Körperverletzung“, berichtet ein Zeuge des Geschehens. Das sei unglaublich, die Leute, die für Sicherheit in den Passagen sorgen sollen, werden dafür bestraft, wenn sie ihre Arbeit gut erledigen, so der Zeuge.

Das Polizeirevier Harz in Halberstadt bestätigt den Einsatz und das Geschehen. „Der Mitarbeiter einer Sicherheits­firma sowie ein Verkäufer setzten einen 23-jährigen Georgier nach einem Diebstahl fest. Nachdem der die Flucht ergreifen wollte, haben die Männer ihn zu Boden gebracht und ­fixiert“, informiert Kriminalrätin ­Nadine Sünnemann vom ­Polizeirevier Harz. Die Polizei kam zum Einsatz. Die Beamten fertigten neben einer Anzeige wegen Ladendiebstahl gegen den Georgier, auch eine Anzeige wegen Körperverletzung durch den Mitarbeiter der ­Sicherheitsfirma sowie den Verkäufer.

„Hintergrund war, dass der Georgier gegenüber den Beamten angab, durch die benannten Personen verletzt worden zu sein. Augenscheinlich waren auch Verletzungen erkennbar“, so Nadine Sünnemann. Polizeibeamte seien nach Bekanntwerden einer Straftat verpflichtet, diese aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die rechtliche Würdigung würde in der weiteren Folge durch die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Fest stünde, dass der ­Georgier sich in diesem Fall bei der Festnahme verletzte.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, welche Rechte Mitarbeiter ­einer ­Sicherheitsfirma und Verkäufer überhaupt haben, wenn sie einen Ladendieb auf frischer Tat stellen, dieser sich widersetzt und flüchten will. Etwa tatenlos zu sehen und laufen lassen?

Die Geschäftsführung der ­Sicherheits-Service Halberstadt GmbH, die mit dem Objektschutz der Rathauspassagen Halberstadt beauftragt ist, betont, dass es nur wenige ­Vorfälle dieser Art bislang in den Passagen gegeben habe. Die gute Zusammenarbeit mit der Polizei sei eklatant wichtig und sei gut. Zum Vorfall selbst wollte sich das Sicherheits-Unternehmen jedoch nicht äußern.

Nadine Sünnemann klärt auf: „Rechtlich ist es so, dass jedermann eine Person vorläufig festnehmen kann, wenn diese auf frischer Tat erwischt wird, dabei die Flucht ergreift oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.“ Dabei dürfe natürlich die Festnahme nicht überzogen werden. Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma würden in den Rathauspassagen das Hausrecht für den Betreiber ausüben und kommen wiederholt dazu, Ladendiebe festzustellen und auch vorläufig festzunehmen, so die Kriminalrätin. „In dem mir vorliegenden Fall haben sie diesen Mann vorläufig festgenommen. Dazu waren sie auch berechtigt.“

Mittlerweile ist die Anzeige gegen die beiden Männer, die den Georgier fixiert hatten, wieder vom Tisch. Das Verfahren wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck, als keine Straftat gewertet, informiert Nadine Sünnemann. Daher gibt es kein Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter der ­Sicherheitsfirma und den Verkäufer.