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Gerichtsprozess gegen Frau aus Halberstadt Lebensgefährlich verletzt: 33-Jährige soll auf ihren Partner eingestochen haben

Messerangriff in Halberstadt: Landgericht Magdeburg entscheidet darüber, ob die angeklagte 33-Jährige dauerhaft in die Psychiatrie muss.

Aktualisiert: 18.02.2024, 18:19
Muss die Angeklagte nach einem Messerangriff dauerhaft in die Psychiatrie?
Muss die Angeklagte nach einem Messerangriff dauerhaft in die Psychiatrie? Symbolfoto: Imago/Ulrich Roth

Halberstadt/iku. - Bei Gewalt innerhalb der Familie werden meist Frauen von ihren Männern misshandelt − im Falle einer 33-jährigen Frau aus Halberstadt war es offenbar andersrum: Sie ist angeklagt, weil sie ihren Lebensgefährten von Februar bis August 2023 in Halberstadt traktiert haben soll, den Mann, mit dem sie seit Ende 2022 einen gemeinsamen Sohn hat.

Das teilt das Landgericht Magdeburg mit. Die Beschuldigte muss sich deswegen ab Montag vor dem Landgericht verantworten. Allerdings geht es in dem Verfahren, das um 9 Uhr beginnt, nicht darum, die Frau ins Gefängnis zu schicken, denn sie soll, so ein Gerichtssprecher, „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ gehandelt haben.

Die Beschuldigte ist in einer geschlossenen Abteilung untergebracht

Sollten ihr die Taten vom Gericht nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, hieß es, kommt „eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ in Betracht. Die Beschuldigte ist dort laut Gericht bereits vorläufig in einer geschlossenen Abteilung untergebracht.

Bei den Taten soll die Angeklagte ihren Lebensgefährten auf unterschiedliche Art und Weise verletzt haben. Trauriger Höhepunkt war, dass die 33-Jährige ihren Partner mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Prozess ist auf acht Tage terminiert. Es sollen 27 Zeugen sowie ein psychiatrischer und ein rechtsmedizinischer Sachverständiger gehört werden. Eine Entscheidung könnte es am 9. April geben.