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LockdownDer Huy zieht die Corona-Notbremse

Der neue Corona-Lockdown trifft den Harz hart. In der Gemeinde Huy gelten folgende Einschränkungen:

Von Ramona Adelsberger 31.10.2020, 00:01

Dingelstedt l Mit dem Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie hat die Bunderegierung am Mittwoch, 28. Oktober, weitreichende Einschränkungen auf den Weg gebracht, die fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen. Dieser Beschluss, der in einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder einstimmig gefasst wurde, gilt bereits ab Montag, 2. November.

Huy-Bürgermeister Thomas Krüger (CDU) hat nun in einer Mitteilung die für die Gemeinde Huy besonders relevanten Punkte zusammengefasst und veröffentlicht. So werden ab Montag, 2. November, alle öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen, Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser, sonstige kommunale Begegnungsstätten und Heimatmuseen bis auf Widerruf geschlossen. Diese Schließung erfolgt für die Freizeitgestaltung, der Schulsport bleibt davon ausdrücklich unberührt.

Weiterhin werden zunächst bis einschließlich Montag, 30. November, alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt. Nutzungsverträge für öffentliche Einrichtungen, wie die Dorfgemeinschaftshäuser, gelten bis zunächst 30. November, als storniert. Betont wird, dass, sowohl bei Eheschließungen als auch für Bestattungen und Trauerfeiern die Personenzahl auf den engsten Familienkreis zu beschränken ist.

Die Huy-Gemeindeverwaltung stellt ab Montag, 2. November, bis auf Weiteres den laufenden Publikumsverkehr ein. Soweit möglich, soll die Sachbearbeitung fernmündlich oder auf dem elektronischen Weg erfolgen. Sollte ein Besuch in der Verwaltung unbedingt notwendig sein, kann telefonisch unter der Nummer (03 94 25) 960-0 ein Termin vereinbart werden.

Daneben appelliert der Bürgermeister an die Vernunft der Bürger, sich an die durch die Bundesregierung erlassenen Regeln zu halten und zum Beispiel auf nicht notwendige private Reisen zu verzichten, Abstand zu halten und Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu verringern.

Ziel dieses Beschlusses ist es, die Infektionsdynamik, die in den letzten Tagen Fahrt aufgenommen hat, zu unterbrechen. Einerseits sollen Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben. Daneben hofft die Bundesregierung auf eine „normalere“ Weihnachtszeit möglichst ohne weitreichende persönliche Kontaktbeschränkungen.