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Polizeibericht Selfies im Gleis rufen Polizei auf den Plan

Zwei Mädchen haben sich einen denkbar schlechten Ort für ihre Foto-Session ausgewählt. Einen Bahnübergang in Halberstadt.

07.01.2018, 18:55

Halberstadt (sr/ots) l Eine 13- und ein 14-Jährige aus Halberstadt haben mit ihren Fotoaufnahmen am Sonnabend, 6. Januar, die Bundespolizei auf den Plan gerufen. Die beiden Mädchen haben sich einen gefährlichen Ort ausgesucht: den Bahnübergang Rote Föhr unweit des Halberstädter Sees.

Gegen 17.10 Uhr meldete ein Lokführer, dass Jugendliche die Bahnschranken festhielten. Wie die Bundespolizeiinspektion Magdeburg informiert, liefen bereits Störungsmeldungen bei der Deutschen Bahn auf, deshalb fuhren die kommenden Züge mit stark eingeschränkter Geschwindigkeit.

Eine Streife der Bundespolizei fand an dem Bahnübergang zwei Mädchen vor, die sich auf die Bahnschranke stützten. Die beiden 13- und 14-Jährigen wurden sofort aus dem Gefahrenbereich genommen. Sie gaben an, an den Gleisen und der Bahnschranke Selfies, also Fotos von sich, aufnehmen zu wollen. Nachdem die Beiden eindringlich über die Gefahr ihrer Aktion belehrt wurden waren, wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Aktion der Mädchen war keineswegs nur jugendlicher Leichtsinn: Es gab bereits mehrere tödliche Unfälle im Bundesgebiet, bei denen die Ermittlungen ergaben, dass zuvor Fotos geschossen wurden. Dennoch beobachte die Bundespolizei den gefährlichen Trend, dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen Selfies aufnehmen, um die Bilder anschließend in diversen sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Bilder mit Gleisen im Hintergrund sollen Mut, Fernweh, den Lebensweg oder die unzertrennliche Freundschaft symbolisieren. „Die Gefahr, die sich durch solch ein Handeln ergibt, wird fast immer unterschätzt“, lautet die Meinung der Beamten. Das Fotografieren selbst beanspruche die gesamte Aufmerksamkeit, die Umgebung gerät schnell aus dem Fokus.

Dabei sind moderne Züge selbst bei Windstille erst spät zu hören. Eine Bahn, die sich mit 160 Kilometern in der Stunde nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern nur 2,25 Sekunden, warnt die Polizei. Auch die Sogwirkung, die von einem vorbei rasenden Zug ausgeht, werde unterschätzt.

Der unbefugte Aufenthalt an Bahnanlagen oder in Gleisen ist eine erhebliche Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungs- oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.