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Prozess Halberstädter wegen Totschlags vor Gericht

Mit neun Hammerschlägen soll ein junger Halberstädter seine Mutter erschlagen haben. Vor Gericht schwieg der Angeklagte.

Von Matthias Fricke 20.08.2020, 19:21

Halberstadt l Es ist gegen 3.30 Uhr an jenem 11. März dieses Jahres, als einer Polizeistreife in Halberstadt ein dunkler Pkw Golf auffällt. Sein linkes Abblendlicht ist defekt. Ein 40-jähriger Polizeibeamter und sein Kollege nehmen mit ihrem Wagen die Verfolgung auf. Der Fahrer vor ihnen ignoriert Haltesignale, Blaulicht und Martinshorn. Mit bis zu 140 km/h rast der Fluchtwagen laut Aussagen der Polizisten davon. Am Ende der Verfolgungsjagd kommt der Golf nach etwa 30 Kilometern von der Straße ab und landet in Neindorf im Landkreis Börde auf einem Feld.

Im Auto finden die Beamten später zahlreiche Drogen (Amphetamine und Ecstasy-Tabletten) sowie eine Gasdruckpistole und Stahlkugeln. Auch ein Elektroschocker liegt im Auto herum. Für die Polizisten ergibt sich damit der Verdacht des Drogenbesitzes in nicht geringer Menge. In Zusammenhang mit den aufgefundenen Waffen ist das kein Kavaliersdelikt. Der 18-Jährige wird festgenommen. Was zu diesem Zeitpunkt niemand ahnt, ist, dass die Beamten nur Stunden später einen grausigen Fund in der Wohnung des Drogenfahrers machen werden.

Auch als die Kriminalisten des Revieres Halberstadt am Vormittag mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss vor dem viergeschossigen Wohnhaus auftauchen, wissen sie noch nicht, was sie erwartet. Im Dienstauto sitzt auch der Angeklagte in Handschellen. Max S. sagt den Kriminalisten im ruhigen Ton: „Ich will aber nicht mit hoch!“ Der 46-jährige Beamte entgegnet ihm: „Ärger mit der Mutter? Ist sie zu Hause?“ Der Angeklagte habe geantwortet: „Ja, die müsste da sein.“

Die Polizisten öffnen die Wohnungstür und ihnen fällt sofort auf, dass an den Türen Decken zum Abdichten herumliegen. „Das ist nichts Ungewöhnliches bei Rauschgiftkonsumenten. Sie wollen damit den Cannabisgeruch vertuschen“, erklärt der als Zeuge geladene Kriminalist am ersten Prozesstag am Donnerstag am Magdeburger Landgericht. Was dann passiert, ist hingegen kein Alltag für die Polizisten. Als sie weiter in die Wohnung gehen, fällt ihnen eine geschlossene Tür auf. Die Beamten rufen immer wieder, ob jemand zu Hause ist. Doch niemand meldet sich. „Mir ist am Türschloss ein Klebestreifen aufgefallen, der offensichtlich den Geruch stoppen sollte“, sagt der Beamte.

Während der Kriminalist die Tür öffnet, sticht ihm ein süßlicher Geruch in die Nase. Er ahnt in diesem Moment, dass es hier nicht mehr allein um Drogen geht. In der Ecke steht eine aus Spanplatten und Gipskarton selbstgebaute Kiste. Sie ist mit einem Silikonstreifen versiegelt. An einer Stelle fehlen nur wenige Zentimeter, die mit einem Klebestreifen zugeklebt sind. Der Beamte entfernt diesen vorsichtig und leuchtet mit der Taschenlampe in den kleinen Spalt, aus dem der süßliche Geruch noch stärker hervorquillt. Er sieht eine blaue Plastikfolie und verschließt den Klebestreifen wieder. „Mir war klar, dass da eine Leiche ist“, sagt der Ermittler.

Die Polizisten verlassen daraufhin die Räume, um keine Spuren zu verwischen. Zurück am Auto, fragt der Beamte den Angeklagten: „Ist es das, was ich denke? Ist das deine Mutter?“ Der Angeklagte habe mit Ja geantwortet, sagt der Polizist später vor Gericht aus. Er setzte mit der Frage nach: Und wie kam es dazu?

Max S. habe ihm daraufhin geantwortet, dass seine Mutter seit über 20 Jahren krank gewesen sei und sie ihn gebeten habe, sie umzubringen. Er habe sie daraufhin schließlich erwürgt und mit dem Hammer erschlagen.

Später wiederholt er diese Aussage aber nicht mehr. Weder vor der Polizei noch im Gerichtssaal. Max S. schweigt zu den Vorwürfen, die Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck gegen ihn erhoben hat.

In der Anklage wegen Totschlags spricht Roggenbuck von neun „kräftigen Schlägen“, die der Angeklagte ausgeführt haben soll. Letztendlich haben schwere Schädel-Hirn-Verletzungen zum Tod geführt.

Die Rechtsmediziner sind sich sicher, dass die Tat schon knapp zwei Monate vor dem Auffinden zurücklag. „Vermutlich war die Tatzeit am 20. oder 21. Januar“, wie der Oberstaatsanwalt sagt.

Die zweite Jugendstrafkammer des Magdeburger Landgerichts will 14 Zeugen und vier Sachverständige befragen. Es sind neun Verhandlungstage bis Ende Oktober geplant. Der Angeklagte befindet sich seit 12. März in Untersuchungshaft. Der Prozess soll am Montag fortgesetzt werden.