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Silvester Auf Corona-Streife in Halberstadt

Wegen Corona fallen Silvesterfeuerwerk und -partys aus. Halten sich Supermärkte in Halberstadt an das Verkaufsverbot und Maskenpflicht?

Von Jörg Endries 31.12.2020, 00:01

Halberstadt l 2021 beginnt wie das alte Jahr endet – mit Corona-Auflagen sowie Verboten, aber auch mit der Hoffnung, dass sich die Lage in den kommenden Monaten entspannt. Hält sich der Einzelhandel ans Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk? Tragen Kunden in Geschäften den Mund-Nasenschutz und halten Abstand? Diese und andere Fragen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschäftigen in den letzten Tagen des alten Jahres die Mitarbeiter des Halberstädter Ordnungsamtes. Sie kontrollieren, ob Raketen und Böller nicht über die Ladentheken gehen, ob die Maskenpflicht und die Begrenzung der Kundenzahl in den Geschäften eingehalten werden.

Der Teamleiter Ordnung und Sicherheit, Thomas Dittmer, und Mitarbeiter Frank Poerschke steuern am Dienstagnachmittag den Netto-Markt an der Schützenstraße in Halberstadt an. Hinweise zur Maskenpflicht und zum Einhalten der Abstände am Eingang registrieren sie wohlwollend. „So soll und muss es sein“, stellt Frank Poerschke fest. In den Verkaufsregalen ist kein Silvesterfeuerwerk zu finden. Im Lager steht auch nichts. Das Geschäft sei erst gar nicht beliefert worden, informiert die Filialleiterin.

Dafür stoßen Thomas Dittmer und Frank Poerschke auf einen Kunden, der keine Maske trägt. Wie sich schnell herausstellt, darf er die Pflicht ignorieren. Der Mann greift in die Tasche seiner Winterjacke und präsentiert den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ein ärztliches Attest. „Ich darf aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen“, sagt er. Laut Thomas Dittmer hören die Mitarbeiter des Ordnungsamtes das bei Kontrollen immer wieder. Vor allem von Senioren. „So ein Attest habe ich selbst bislang noch nicht gesehen. Insofern war das ganz interessant, zumal die Begründung glaubhaft ist“, so der Teamleiter.

Im NP-Markt an der Schützenstraße ist am Eingang die maximale Zahl der Kunden vermerkt, die den Markt gleichzeitig betreten dürfen. In diesem Fall 23. „Sehr gut“, kommentiert Thomas Dittmer. Im Geschäft tragen sowohl Mitarbeiter als auch Kunden Masken. An der Kasse wurden einige Kisten gestapelt, die zusätzlich für Abstand zwischen Kassiererin und Kunden sorgen. Feuerwerk findet sich weder im Verkaufsraum noch im Lager.

Vor dem Penny-Markt an der Magdeburger Straße steht sogar der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der ein wachsames Auge darauf hat, dass Masken beim Betreten des Geschäfts getragen werden und die Kunden mit einem Einkaufswagen den Laden betreten. Die Anzahl der Wagen haben viele Supermärkte limitiert, um so die Kundenzahl im Geschäft zu begrenzen, berichtet Dittmer. Böller und Co. sind auch dort nicht im Regal zu finden. Allerdings steht im Lager noch eine kleine Palette mit Feuerwerk. Die sei vor dem Verkaufsverbot angeliefert worden und warte jetzt auf den Rücktransport, informiert die Filialleiterin.

Bei Aldi an der Magdeburger Straße werden Thomas Dittmer und Frank Poerschke fündig: Silvesterfeuerwerk ist hier erhältlich. „Das ist in Ordnung und erlaubt“, gibt der Teamleiter Entwarnung. Feuerwerk der Kategorie 1 dürfe laut Verordnung verkauft werden – das ganze Jahr über. Dazu gehörten unter anderem Tischfeuerwerk und Knallerbsen. Sorgenfalten bekommt er allerdings beim Betreten des Lagers. Dort stehen mehrere Paletten mit Silvesterfeuerwerk, die laut Filialleiterin auf ihre Abholung warten. Thomas Dittmer lässt sich Unterlagen mit Angaben zur Menge zeigen. Immerhin sind es 346 Kilogramm reines Schwarzpulver, die sich in den Artikeln befinden. „Das ist schon ordentlich, aber in diesem Fall noch unbedenklich, weil erlaubt. Die Menge, die im Lager vorgehalten werden darf, beträgt maximal 350 Kilogramm reiner Sprengstoff.“

Ralf Fleischhauer, Chef des städtischen Ordnungsamtes, bestätigt, dass sich der Einzelhandel in Halberstadt an das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk hält. Bis auf wenige Ausnahmen würden die Menschen die Corona-Auflagen befolgen. „Grobe Verstöße haben meine Mitarbeiter bislang nicht festgestellt. Wenn die Maske mal verrutscht, wird höflich darauf hingewiesen und nicht mit Bußgeldern gearbeitet.“

Trotz des Verkaufsverbots für Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 (zum Beispiel Raketen und Böller) sei das Abbrennen von Restbeständen in der Zeit vom 31. Dezember ab 20 Uhr bis zum 1. Januar um 8 Uhr erlaubt. „Natürlich nur bei privaten Feiern mit einer Begrenzung der Personenzahl auf maximal fünf aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mit berechnet“, betont Fleischhauer. Große Ansammlungen seien also untersagt. In einigen Straßen der Altstadt mit Fachwerkhäusern gelte zu beachten, dass Feuerwerk generell nur bei strikter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes abgebrannt werden darf. Faustregel sei die doppelte Steighöhe des Effekts.

„Bedeutet, wenn eine Rakete 20 bis 30 Meter hoch steigt, muss ein Sicherheitsabstand zwischen 40 und 60 Meter zur Bebauung eingehalten werden. Manche steigen auf 70 Meter, dann sind es 140 Meter.“ Am Steinhof oder in der Bakenstraßen sei der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet, so Ralf Fleischhauer.