Wichtige Details der Eingemeindung von Süplingen und Bodendorf
Die Süplinger Kindertagesstätte bleibt erhalten, solange dort noch mindestens 15 Kinder betreut werden.
Auch der Hort genießt Bestandsschutz - allerdings nur bis zum Ende des Schuljahres 2014/15. Danach erfolge eine "Prüfung anhand der Bedarfs- und Entwicklungsplanung".
Das Büro des Bürgermeisters und der Vereine bleibt zur kostenlosen Nutzung durch Ortschaftsrat und Vereine bestehen.
Der Erhalt von Sportlerheim und Sportplatz zur kostenlosen Nutzung durch den Verein Grün/Weiß Süplingen wird garantiert.
Eine weitere Garantie gibt es für die Nutzung der Sporthalle durch Grün/Weiß Süplingen.
Das Bürgerhaus Bodendorf bleibt erhalten.
Die Freiwillige Feuerwehr Süplingen wird als Ortswehr fortbestehen.
Schutz der Bungalowsiedlungen und der Verträge mit den Nutzern.
Die Förderung aller Süplinger Vereine und Gruppen betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 3000 Euro. Dieser Betrag soll "der Vereinsarbeit in den Ortsteilen wenigstens weiterhin zur Verfügung stehen".
Sowohl Bodendorf wie auch Süplingen behalten Ortsschilder, auf denen zunächst der Dorfname aufgeführt wird, dann die Stadt Haldensleben, dann der Landkreis.
Auch Wappen und die bisherige Flagge können weiter genutzt werden.
Die Stadt Haldensleben gilt als Rechtsnachfolger der Gemeinde Süplingen. Das gilt für abgeschlossene Verträge wie für die Mitgliedschaft in Verbänden und Vereinigungen sowie für Kapitalbeteiligungen.
Das Eigentum der Gemeinde Süplingen geht zum 31. Dezember 2013 in den Besitz der Stadt über.
Der bisherige Gemeinderat wird in einen Ortschaftsrat umgewandelt.
Die Süplinger Gewerbesteuer wird vom aktuellen Satz (400 v.H.) auf den Haldensleber Satz (360 v.H.) gesenkt.