Geflügelpest Aufstallungsgebot im Landkreis Börde wird am 3. Mai 2021 aufgehoben

Haldensleben (tj)
Die Zeit, in der Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden durften, ist fast vorbei. Am 3. Mai 2021 endet die sogenannte Aufstallungspflicht im Landkreis Börde. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom 30. April 2021 hervor.
In der Begründung zur Aufhebung der Verfügung heißt es: „Aufgrund einer erneuten Risikoeinschätzung durch das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde wird die tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 16. Dezember 2020, in der geänderten Fassung vom 10. März 2021, aufgehoben.
Die Maßnahme war angeordnet, da bisher die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in den Landkreis Börde, zum Beispiel durch ziehende Wildvögel, durch das Friedrich-Löffler-Institut als „hoch“ eingeschätzt wurde.
Da es immer ein gewisses Restrisiko gibt empfiehlt Rüdiger Mages, Leiter des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde, allerdings, die bisherigen Sicherungsmaßnahmen auch über den 3. Mai 2021 hinaus beizubehalten