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Polizei Betrugsmasche in der Börde: Falsche Gewinnspiele und wie sich Betroffene schützen können

Im Landkreis Börde kommt es immer wieder zu Anzeigen auf Grund von falschen Gewinnspielen. Eine Masche ist dabei besonders beliebt, wie die Polizei mitteilt. Worauf man bei einem vermeintlichen Gewinnspielanruf oder einer entsprechenden Nachricht achten sollte.

Von Kaya Krahn 15.08.2023, 18:00
Besonders beliebt bei Gewinnspiel-Betrügern in der Börde: Eine Masche über Google Pay.
Besonders beliebt bei Gewinnspiel-Betrügern in der Börde: Eine Masche über Google Pay. Symbolfoto: dpa

Haldensleben - Viele kennen sie, die Benachrichtigungen, dass wahlweise ein Tesla, ein neues Iphone oder doch ein 500-Euro-Gutschein gewonnen wurde. Diese Nachrichten trudeln über viele Kanäle ein: E-Mail, SMS und über Anrufe. Gerade bei letzterem ist es gar nicht so einfach, zu erkennen, wann ein Betrugsversuch vorliegt und wann man tatsächlich etwas gewonnen hat. Das Problem: Wer einmal tatsächlich bei einem Gewinnspiel mitgemacht hat, hat eine gute Chance, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt zu haben, dass die Daten für weitere Gewinnspiele verwendet werden dürfen. Was also tun? Und welche Betrugsmaschen sind der Polizei in der Börde besonders bekannt?

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Doch zuerst einen Schritt zurück. Wie groß ist das Problem in der Börde? „Strafanzeigen zum Gewinnspielbetrug werden auch im Polizeirevier Börde gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsform, welche jedoch nicht separat statistisch erfasst wird, weshalb eine konkrete Fallzahl nicht beziffert werden kann“, teilt Martin Klinge, Pressesprecher des Polizeireviers Börde, mit.

„Grundsätzlich laufen derartige Betrugsmaschen so ab, dass die Geschädigten über einen Gewinn bei irgendeiner Art Gewinnspiel benachrichtigt werden. Bevor der Gewinn ausgezahlt beziehungsweise überbracht werden kann, müssen Kosten für vermeintliche Notare oder Transporte et cetera beglichen werden. Dies läuft in der Regel über Gutscheincodes, zum Beispiel Google-Pay oder Paysafe.“

Geldforderungen übers Telefon nicht nachkommen

Der Kontakt erfolge in der Regel telefonisch, erklärt Martin Klinge. Die Gutschein-Codes sollen in der Regel ebenfalls übers Telefon durchgesagt werden. „Nach der Übermittlung werden die Guthaben von den Tätern sofort abgerufen. Die angezeigten Telefonnummern der Täter sind gefälscht. Man spricht hier vom Telefonnummer-Spoofing, das heißt, im Telefon wird nicht die tatsächliche Rufnummer des Anrufers gezeigt, sondern eine gefälschte.“ Vorbeugung sei jedoch trotzdem möglich.

„Jedem sollte bewusst sein, dass man nur etwas gewinnen kann, wenn man sich aktiv an einem Gewinnspiel beteiligt hat. Wer sich also generell nicht an Gewinnspielen beteiligt, kann und muss davon ausgehen, dass eine Gewinnbenachrichtigung gefälscht ist. Wer jedoch regelmäßig Gewinnspiele macht, sollte sofort misstrauisch werden, wenn er vor der Gewinnübergabe in Vorkasse gehen soll“, so der Polizeisprecher. „Es greift auch hier der alte Grundsatz zur Verhinderung von Betrugshandlungen, niemals telefonischen Geldforderungen nachkommen. Wenn jemand am Telefon Geld verlangt, sollte der Anruf unverzüglich beendet werden. Dies gilt natürlich auch für die Herausgabe von Kontodaten.“

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Laut der Sparkasse muss man jedoch nicht gleich in Panik geraten, wenn jemand Fremdes an die eigenen Kontodaten kommt. „Diese bestehen lediglich aus Ihrem Namen, Ihrer Kontonummer und Ihrer Bankleitzahl beziehungsweise Ihrer Iban und BIC. Diese Informationen reichen nicht aus, um direkt auf Ihr Konto zuzugreifen oder größere Bankgeschäfte abzuwickeln“, schreibt die Bank auf ihrer Internetseite. Generell gäbe es zwei Möglichkeiten, die Kontodaten zu verwenden. Erstens könne Geld über ein Lastschriftverfahren eingezogen werden. Und zweitens könne darüber auf Rechnung bestellt werden. „Beides lohnt sich für Betrüger aber nicht. Im ersten Fall können Sie das Geld innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen. Diese lange Frist gilt immer dann, wenn Sie vorher keine Einzugsermächtigung erteilt haben. Sie müssen für das Zurückbuchen nicht einmal Gründe angeben. Im zweiten Fall raten Verbraucherschützer dazu, die Rechnung nicht zu zahlen.“

Im Schadensfall Strafanzeige stellen

Auch wenn der Schaden im Falle der Kontodaten begrenzt erscheint – wenn Geld einmal übermittelt wurde, etwa über die Gutschein-Codes, stünden die Chancen laut Martin Klinge schlecht, das Geld wiederzubekommen. „Wenn denn bereits Geld überwiesen oder Gutscheincodes übermittelt wurden, ist davon auszugehen, dass dieses Geld an die Täter verloren ist. Die Ermittlung der Täter gestaltet sich ausgesprochen schwierig. Es gibt in der Regel keine Spuren, welche direkt zu den Tätern führen. Die Rufnummern sind wie bereits erklärt gefälscht“, so der Polizeisprecher.

Und was, wenn man ein falsches Gewinnspiel zu spät erkennt? „Wenn ein finanzieller Schaden eingetreten ist, sollte zumindest eine Strafanzeige gestellt werden“, sagt Martin Klinge.