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Coronavirus Leere Straßen in Haldensleben

Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen verboten. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in Haldensleben streng.

Von Juliane Just 24.03.2020, 00:01

Haldensleben l Am Montagmorgen ist es gespenstisch still in der Hagenstraße. Vereinzelt fährt ein Radfahrer vorbei, eine Frau schiebt ihren Kinderwagen durch leere Gassen, ein Mann mit einem Paket huscht vorbei. Seit gestern gelten deutschlandweit Ausgangsbeschränkungen. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Ausgangsbeschränkung bedeutet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei triftigen Gründen erlaubt ist. Darunter fallen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, notwendige Lieferverkehre und Umzüge, Wege zum Arzt, Einkaufen, der Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern sowie eigenen Kindern, Sport an der frischen Luft. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren sollte. Nur so lässt sich nach Einschätzung der Experten die Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 verlangsamen.

Die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums regelt auch, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben. Das kontrolliert die Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Haldensleben, wie Volker Rauhut vom Polizeirevier Börde auf Volksstimme-Anfrage mitteilt.

„Es werden täglich Streifen zu verschiedenen Uhrzeit durchgeführt“, sagt Volker Rauhut. Dabei liegt das Hauptaugenmerk der Beamten und Ordnungsdienst-Mitarbeiter auf Gruppen. „Sehen wir eine Ansammlung von Menschen von fünf Personen, sprechen wir vorerst eine mündliche Verwarnung aus“, erklärt Volker Rauhut. Sollte einer Person erneut gegen die Verfügung verstoßen, drohen Strafen. Verstöße gegen die Auflagen sollen mit Bußgeldern von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Die Regelungen bedeuten jedoch nicht, dass die Beamten wahllos Personen in der Stadt oder gar Fahrzeuge anhalten. „Einzelne Personen werden nur an bestimmten Orten wie Spielplätzen angesprochen. Es muss einen konkreten Verdacht geben“, erklärt der Beamte. Denn wohin einzelne Personen gerade unterwegs seien, könne die Polizei im Zweifel nicht nachprüfen.

Eine Vorgabe gibt es jedoch für Personen, die ihren Beruf ausüben. Diese müssen eine Arbeitnehmerbescheinigung vorlegen, wenn die Polizei oder Verwaltungsvollzugsbeamte danach fragen. Darin bescheinigt der Arbeitgeber, dass die Person im Unternehmen tätig ist. Ebenfalls notiert sind Kontaktdaten des Arbeitgebers als auch die jeweiligen Arbeitsorte, die angefahren werden.

Die Verwaltungsvollzugbeamten des Landkreises Timm Teßmann und Sebastian Schmidt waren bereits am Sonntag im Kreisgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. „Es gibt viel Zustimmung zu den Maßnahmen“ sagt Teßmann. Eine große Handelskette habe in verschiedenen Geschäften die Kunden zu einem Mindestabstand von 1,50 Meter aufgefordert. „Nun wird auf zwei Meter nachgebessert.“ Für die Kontrollen im Kreisgebiet hat der Landkreis am vergangenen Donnerstags die 13 Bürgermeister der Einheits- und Verbandsgemeinden um Hilfe gebeten. „Es ist eine wichtige Botschaft an unsere Menschen, dass die kommunale Familie auch in schweren Zeiten zusammensteht“, sagt Landrat Martin Stichnoth. „Wir müssen unsere Menschen vor dieser schlimmen Krankheit schützen.“

Der Landrat ist gemeinsam mit dem Gesundheitsamt für den Vollzug der Maßnahmen zuständig. Doch eine flächendeckende Absicherung ist für die Landkreismitarbeiter schwerer allein als mit Hilfe der Behörden vor Ort. „Die lokalen Städte und Gemeinden sind am Besten mit den lokalen Besonderheiten vertraut“, sagt Martin Stichnoth. Es sei jetzt wichtig, auf kommunaler Ebene an einem Strang zu ziehen.

Der Landrat appelliert an die Bevölkerung: „Ich bitte Sie eindringlich, sich sehr diszipliniert an alle Anweisungen des Staates zu halten. Es geht um unser aller Gesundheit“, so der Landrat.