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Dacherneuerung Rat stimmt für Schul-Sanierung

Mit einer Zuwendung aus dem Stark-V-Programm von 297.501 Euro soll die Grundschule „Am Wald“ in Wegenstedt saniert werden.

Von Anett Roisch 10.02.2019, 01:00

Altenhausen/Wegenstedt l Einstimmig befürworteten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Flechtingen bei der jüngsten Zusammenkunft des Gremiums, das in Altenhausen tagte, zuerst die Schulentwicklungsplanung.

Flechtingens VG-Bürgermeister Mathias Weiß (parteilos) verwies zuvor auf eine Aufschlüsselung mit den Schülerzahlen in den jeweiligen Bildungseinrichtungen. Nach der Prognose gibt es 2020 in der Flechtinger Grundschule einen Anstieg der Schülerzahlen von zuvor 148 auf 169. Im Jahr 2024 sinkt die Schülerzahl voraussichtlich auf 118. Die Schule in Flechtingen hat eine Gesamtkapazität zur Aufnahme von 200 Schülern. Die Grundschule Wegenstedt habe von 2020 bis 2024 ein stabiles Schüleraufkommen von etwa 97 bis 91 Kinder.

Sven Fahrenfeld (UWG), Vorsitzender des Verbandsgemeinderates (VG) informierte, dass die VG einen positiven Zuwendungsbescheid bekommen hat. Eine Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Höhe von 297.501 Euro wird vom Land Sachsen-Anhalt für Sanierungarbeiten an der Wegenstedter Schule zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür sei, dass eine aktuelle Schulentwicklungsplanung und ein tatsächlicher Investitionsbedarf vorliegen.

An der Schule Wegenstedt wurden zwar über die Jahre Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen, jedoch sei es sehr wichtig, dort Investitionen am Dach mit Dämmung sowie die Kellersanierung mit Innenputz und Außenwandsanierung vorzunehmen.

Der Sozialausschuss gab bereits in der Woche zuvor die Empfehlung, das Vorhaben umzusetzen. Calvördes Bürgermeister Volkmar Schliephake (CDU) meldete sich zu Wort: „Ich freue mich außerordentlich, dass die Mittel in die Grundschule Wegenstedt einfließen sollen. Wir haben dort Zuwachs zu erwarten.“ Es sei – seiner Ansicht nach – wichtig, Bildungseinrichtungen im ländlichen Bereich zu erhalten. „Egal, ob es Kitas oder Schulen sind. Es ist eine kluge Entscheidung, den ländlichen Raum zu stärken“, appellierte Schliephake.

Volker Weidemann (SPD) aus Flechtingen betonte, dass er generell nichts gegen diese Investition einzuwenden, aber zu diesem Tagesordnungspunkt eine Verständnisfrage hat. „Ist es jetzt möglich, dass die Verbandsgemeinde, die ja nicht Eigentümer der Grundschule ist, in das Gebäude investieren kann?“, fragte Weidemann. Er nannte als Beispiel die Flechtinger Kindertagesstätte. Dort habe ein Anbau nicht getätigt werden können, weil die Gemeinde Flechtingen Eigentümer und die Verbandsgemeinde der Träger ist. „Damals war es nicht möglich. Und jetzt doch?“, wollte der Flechtinger wissen.

Anke Osterburg-Piele, Mitarbeiterin des Bauamtes, erklärte: „Seit dem letzten Jahr im Sommer ist es möglich. Das kommunale Verfassungsgesetz wurde geändert. Nach Paragraf 92 ist es nun möglich, dass der Träger in Nichteigentum investieren darf. Es sind Vereinbarungen mit dem Eigentümer abzuschließen. Früher war das nicht so. Es gab in der Vergangenheit mehrere Probleme, so dass das Land Sachsen-Anhalt den Paragrafen 92 diesbezüglich abgeändert hat.“

Jürgen Kuhnert (UWG), Bürgermeister der Gemeinde Altenhausen, sagte: „Das sind ja knapp 300.000 Euro. Ist damit schon alles abgegolten oder brauchen wir da noch einen Eigenanteil?“ Anke Osterburg-Piele erklärte: „Es ist ein Stark-V-Programm. Diese Mittel werden aus einem Fond zur Verfügung gestellt. Die Mittel umfassen 297.501 Euro. Diese Summe ist da. Das Geld wird definitiv nicht reichen, auch Eigenmittel sind eingeplant. Wir versuchen, die Summe komplett auszuschöpfen.“

Weiß informierte, dass die Genehmigung der Kommunalaufsicht für den Haushalt der Verbandsgemeinde eingetroffen ist, veröffentlicht wird und ab dem 11. Februar in Kraft tritt.

Ziel sei es, die Sanierungsarbeiten an der Schule während der Sommerferien durchzuführen. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2019 beim Fördermittelgeber abzurechnen.