1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Das Anlegen von Schottergärten soll in Haldensleben künftig untersagt werden

Stadtratsbeschluss Das Anlegen von Schottergärten soll in Haldensleben künftig untersagt werden

In Haldensleben sollen künftig keine Schottergärten mehr angelegt werden dürfen. Das hat sich die Stadtratsfraktion der Bürgerbewegung HDL auf die Fahnen geschrieben. Doch dafür benötigt es eine entsprechende Bauvorschrift.

Von Jens Kusian 29.06.2021, 13:11
Ein klassischer Steingarten ist eine gute Alternative zum reinen Schottergarten. Solche Beispiele lassen sich auch in Haldensleben finden. Die reinen "Steinwüsten" dagegen sollen künftig in der Stadt nicht mehr angelegt werden dürfen.
Ein klassischer Steingarten ist eine gute Alternative zum reinen Schottergarten. Solche Beispiele lassen sich auch in Haldensleben finden. Die reinen "Steinwüsten" dagegen sollen künftig in der Stadt nicht mehr angelegt werden dürfen. Foto: Jens Kusian

Haldensleben - Über Sinn und Zweck von Schottergärten streiten sich die Geister. Gegner dieser äußerst kargen und monotonen Gartengestaltung bringen Argumente wie das Aufheizen, Lärmverstärkung und Bodenverdichtung ins Spiel, vom Verschwinden des Lebensraums für Vögel, Insekten und Gartentiere ganz zu schweigen. Befürworter sehen dagegen den Vorteil, sich die Gartenarbeit und damit Zeit zu sparen. Ein Schottergarten sieht auch nach der Urlaubsreise noch genauso aus wie vorher.

Doch die Nachteile überwiegend deutlich. Daher soll es in Haldensleben keine Schottergärten mehr geben. Dies hat die Bürgerbewegung HDL zur jüngsten Stadtratssitzung beantragt.

Bedenken: Eingriff in persönliche Rechte

Doch einigen Stadträten geht diese Forderung zu weit. „Wir schreiben dem mündigen Bürger vor, wie er sein Grundstück zu gestalten hat. Damit habe ich Bauchschmerzen“, so die Bedenken von Bernhard Hieber. Der SPD-Fraktionsvorsitzende plädiert vielmehr dafür, die Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren anstatt ihnen Vorschriften zu machen.

Sein Vorschlag: Wer von der Stadt ein Grundstück für den Eigenheimbau erwirbt, sollte auch gleich ein Informationsblatt mitbekommen, in dem auf die Schädlichkeit von Schottergärten hingewiesen wird. „Somit können wir die Käufer für eine grüne Gartengestaltung sensibilisieren“, verspricht sich Hieber davon.

Den Bürger in seinen persönlichen Rechten einschränken, das möchte auch CDU-Fraktionsvorsitzender Mario Schumacher nicht. Sein Vorschläge ist, dass bei der künftigen Aufstellung von Bebauungspläne eine Regelung für das Anlegen solcher Gärten festgeschrieben werden sollte. „Was aber jetzt Bestand ist, das soll auch künftig Bestand bleiben“, möchte er eine entsprechende Regelung nur für neue Wohngebiete aufstellen lassen.

Klare Regelung in der Landesbauordnung

Kleine Flächen seien ja nicht problematisch, meint Thomas Seelmann (CDU). „Bedenklich ist es aber dort, wo ein grünes Umfeld fehlt.“ Trotzdem hält er nicht viel davon, Schottergärten grundsätzlich zu verbieten und schlägt ebenfalls eine entsprechende Regelung vor, ob und wie diese Gärten angelegt werden sollten.

Eine solche Regelung sei aber nur schwer zu kontrollieren, warnt Michael Schumann (Bürgerbewegung HDL). „Wer soll denn später überprüfen, ob die Vorgaben auch alle genauso eingehalten worden sind? Das schafft doch niemand.“ Er spricht sich daher für ein Verbot aus. „Das ist einfacher zu kontrollieren“, ist er überzeugt.

Für Bodo Zeymer (Bündnis 90/Die Grünen) ist die ganze Diskussion überflüssig. Er beruft sich auf die Änderung der Landesbauordnung, die im März beschlossen wurde. Darin heißt es in Paragraph 8, Absatz 2: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen.“. Für Zeymer schließt sich somit das Anlegen von Schottergärten aus. „Worüber diskutieren wir hier dann eigentlich?“, pocht er auf die Landesbauordnung.

Bauvorschrift soll erstellt werden

Die Landesregelung lasse viel Interpretationsspielraum zu, macht Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Die Linke) deutlich. Daher wäre eine klare Regelung für Haldensleben von Vorteil. Mit knapper Mehrheit hat der Stadtrat für den Antrag der Bürgerbewegung HDL gestimmt, nach Paragraph 85 der Landesbauordnung eine örtliche Bauvorschrift zu erlassen, um die Anlage von Schottergärten auszuschließen. Die soll dann auf der ersten Bauausschusssitzung im März kommenden Jahres öffentlich diskutiert werden. Zudem wurde der Beschluss um den Antrag der SPD ergänzt, Grundstückskäufer auf die Nachteile von Schottergärten hinzuweisen.