Freizeitgärten Der Gartenlaubenplan

Die Stadt Haldensleben hat für insgesamt neun Gartengebiete einen Bebauungsplan erstellt.

16.02.2020, 23:01

Haldensleben l Wer sich schon zu DDR-Zeiten eine Laube in den Freizeitgarten gebaut hat, brauchte sie nach der Wende nicht wieder abreißen, bloß weil es keinen Bebauungsplan gab. Neue Bauten blieben auf den deklarierten Grünflächen seither allerdings untersagt.

Jetzt, 30 Jahre nach der Wende, sind einige Lauben marode. Damit neue Lauben errichtet werden können, hat die Stadt einen Plan ausgearbeitet: den „Bebauungsplan Freizeitgärten“.

Dazu muss man wissen: Diese sogenannten Freizeitgärten befinden sich nicht in Kleingartenanlagen. Dort bestünde nämlich die Möglichkeit, Gebäude zu errichten – sofern die Grundfläche nicht größer als 24 Quadratmeter ist. In den als Grünfläche deklarierten Freizeitgärten geht das nicht. Gärtner in Kleingartenanlagen hatten deshalb bisher einen Vorteil.

Nun soll vielen Freizeitgärtnern das gleiche Recht eingeräumt werden. Mit dem neuen Bebauungsplan können auch sie in ihrer Gartenanlage Lauben mit einer Grundfläche von bis zu 24 Quadratmetern bauen. Neun Gebiete sind dafür ausgewiesen. Wie viele Gärten sich dort insgesamt befinden, hat die Stadt nicht erfasst. Die Fläche beträgt insgesamt knapp elf Hektar. Das größte Freizeitgartengebiet befindet sich zwischen dem Wohngebiet Werderstraße und der Bülstringer Straße. Es hat eine Fläche von 3,6 Hektar. Das kleinste Gartengebiet des neuen Bebauungsplans befindet sich in Süplingen, es misst nur rund 1900 Quadratmeter.

Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es gegeben. Ein Entwurf des Bebauungsplans hatte bereits im vergangenen Jahr im Bürgerbüro am Markt ausgelegen. Anregungen oder Hinweise von Bürgern sind laut Stadtverwaltung allerdings nicht eingegangen.

Wenn der Stadtrat den vorliegenden Plan am 5. März beschließt, könnten die Gartenbesitzer noch im Frühjahr Bauanträge stellen und mit dem Laubenbau beginnen. Dass nicht wenige diese Möglichkeit nutzen werden, legen Anfragen an die Stadt nahe. „Wir hatten diverse Anfragen zu Absichten, die alten Lauben zu ersetzen oder anzubauen“, berichtet Stefanie Stirnweiß, Mitarbeiterin der städtischen Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Wohnraum im Garten zu errichten, bleibt auch mit dem neuen Bebauungsplan untersagt. Ebenso, wie es für Kleingartenanlagen gilt. Die Bauten dürfen nach Ausstattung und Einrichtung auch nicht dazu geeignet sein, dort dauerhaft zu wohnen.

Die Stadt hofft, die Freizeitgärten mit dem neuen Bebauungsplan „langfristig zu sichern“. Dafür sei es nötig, die „individuelle Gestaltung von Freizeitgärten durch eine geordnete Bebauung zu ermöglichen“, heißt es im Bebauungsplan. Begründet wird der Plan außerdem mit Naturschutzaspekten. Verwiesen wird hier auf eine „hohe Vielfalt an Pflanzenarten“ in Freizeitgärten.