Aus dem Amtsgericht Haldensleben Fußballspieler aus der Börde wird in Mannschaftskabine verprügelt
Zwei junge Männer sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nach einem Fußballspiel in Barleben soll einer von ihnen auf einen Spieler eingedroschen haben.
Haldensleben/Barleben. - Es ist ein Sommertag vor zwei Jahren, das Spiel zweier Fußballmannschaften der ersten Bördekreisklasse in der Gemeinde Barleben ist gerade zu Ende gegangen. Ein Spieler hat es nach der Partie eilig, in die Umkleidekabine zu gehen, weil er mit seiner Freundin zum Eisessen verabredet ist. Er merkt nicht, dass ihm jemand Richtung Kabine folgt.
Die Tür lässt sich nur mit einem Transponder öffnen. Als es klopft, denkt der damals 22-Jährige, es seien seine Mitspieler. Stattdessen stehen drei Männer vor ihm, nur den einen kennt er vom Sehen aus der Schulzeit. Unvermittelt wird er ins Gesicht geschlagen. Anschließend drängen ihn zwei der Männer immer weiter in die Ecke, einer drischt immer wieder auf ihn ein, bis seine Lippe blutet. Der dritte Mann steht Schmiere. Die Angreifer fordern, dass sich der Spieler entschuldigt. „Ich wusste nicht, wofür“, sagt der Geschädigte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Haldensleben. Irgendwann, so führt er weiter aus, entschuldigt er sich doch, damit die Männer von ihm ablassen. Die verschwinden daraufhin tatsächlich. Noch Wochen nach der Tat leidet der Geschädigte unter einem Tinnitus.
Amtsgericht Haldensleben: Täter-Opfer-Ausgleich
Die Angeklagten – ein 24-Jähriger aus der Niederen Börde und ein 22-Jähriger, der in Magdeburg wohnt, schildern die Geschehnisse etwas anders. Der 24-Jährige nimmt vor Gericht die alleinige Schuld auf sich und sagt, es tue ihm leid. Er sei dem ehemaligen Schulkameraden damals alleine in die Kabine gefolgt, weil er sich von einem angeblich vorangegangenen Wortgefecht habe provozieren lassen. Zudem sagt er, der junge Mann habe früher in der Schule zu denen gehört, die ihn gemobbt hätten. Der Mitangeklagte sei erst dazugekommen, als dieser laute Stimmen aus der Umkleide gehört habe und habe versucht, beschwichtigend einzuwirken. Ein dritter Mann habe in der offenen Tür gestanden. Wer das war, wüssten die beiden Angeklagten aber nicht, behaupten sie.
Nach einer Unterbrechung macht die Richterin in Absprache mit der Staatsanwältin das Angebot, das Verfahren im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Alle Parteien stimmen zu. Der Haupttäter, der als einziger zugeschlagen hat, muss in Korrelation zu seinem Einkommen 1.500 Euro, der zweite Angeklagte 750 Euro als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen. Ist die Summe vollständig eingegangen, wird das Verfahren jeweils eingestellt.