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Gericht Teures "Dresden-Souvenir" für FCM-Fan

Gemeinschaftlicher Raub eines Dynamo Dresden Shirts kostet einen 20-Jährigen Fan des 1. FC Magdeburg 400 Euro.

Von Jens Kusian 16.11.2020, 09:16

Haldensleben l Stolz ist Nico A. auf seine Tat nicht mehr. Am 6. Oktober 2018 hat der damals 18-Jährige aus dem Landkreis Börde gemeinsam mit anderen Anhängern des 1. FC Magdeburg nach einem Heimspiel gegen Dynamo Dresden einen Fan der gegnerischen Mannschaft um ein Team-Shirt „erleichtert“. Deswegen hatte sich der mittlerweile 20-Jährige vor dem Amtsgericht Haldensleben zu verantworten. Gemeinschaftlicher Raub in minderschwerem Fall, so lautete die Anklage.

Was war passiert? Am besagten Tag war Nico A. beim Heimspiel des 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden. Schon vor Spielbeginn, so räumte er ein, wurden ein paar Bier getrunken, und auch während des Spiels. Nach Abpfiff war er mit einigen Kumpels außerhalb des Stadions auf den Dresden-Fan getroffen. Wie auch die anderen aus der Gruppe forderte Nico A. den Dresdner auf, sein Fanshirt auszuziehen. Als der sich weigerte, drückte Nico A. ihn an eine Wand und wiederholte seine Aufforderung. Aus Angst vor weiteren Repressalien übergab der Geschädigte den FCM-Fans schließlich sein Shirt.

„Das ist aus einer Bierlaune heraus geschehen“, meinte der Angeklagte. Zudem habe sich dabei eine gewisse Gruppendynamik entwickelt. Weshalb er aber das Shirt haben wollte, dazu konnte er nichts sagen. Über seinen Anwalt gab er die Tat jedoch vollends zu.

Fußball spiele inzwischen so gut wie keine Rolle mehr in seinem Leben, erklärte der Angeklagte. Er habe sich mittlerweile von seinen damaligen Freunden distanziert, er fährt nicht mehr zu den Spielen des 1. FCM und habe auch keine Dauerkarte mehr. Er gehe jetzt in seiner Freizeit lieber angeln, erzählte er. Seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker möchte er beenden und anschließend auch seinen Meister machen, plant Nico A. seine Zukunft in geregelten Bahnen.

Die Tat sei als jugendtypisches Verhalten zu werten, sich zu Dummheiten hinreißen zu lassen, folgte die Vorsitzende Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall das Jugendstrafrecht anzuwenden. Dies habe in erster Linie erzieherische Wirkung, meinte sie. Deshalb verwarnte sie Nico A. und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Die muss der 20-Jährige an den Blinden- und Sehschwachenverband Sachsen-Anhalt zahlen. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.