Coronavirus Chaotische Quarantäne

Wer mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatte, kann vom Gesundheitsamt in Haldensleben in Quarantäne geschickt werden.

15.04.2020, 23:01

Haldensleben/Samswegen l Mark Sievert weiß nicht, dass es Corona ist, als er zu Hause zusammenbricht. Er hat fast fünf Kilo abgenommen, bekommt kaum noch Luft. Schon seit zehn Tagen ist er krankgeschrieben, wegen Grippesymptomen. Obwohl er sich wie immer in den vergangenen Jahren im Herbst gegen Grippe hat impfen lassen. Der 47-Jährige hat Fieber, Husten, Gliederschmerzen, schmeckt nichts mehr. Alles Coronasymp­tome.

Sein Hausarzt hatte ihm deshalb geraten, sich testen zu lassen. Der Samsweger versucht es. Vier Tage vor seinem Zusammenbruch ruft er beim Gesundheitsamt in Haldensleben an, schildert seine Symptome. Keine Chance. Sievert war in keinem Risikogebiet, er hatte keinen Kontakt zu einer nachweislich corona-infizierten Person. Deswegen gibt es keinen Test für ihn.

Durch seinen Zusammenbruch ändert sich das. Am 28. März wird Sievert ins Haldensleber Ameos-Klinikum eingeliefert, dort wird ihm ein Abstrich aus dem Rachen entnommen. Das Ergebnis: kein Corona.

Doch Sievert hat weiter Probleme, es wird nicht besser. Eine CT-Aufnahme seiner Lunge zeigt Schäden, die eine Corona-Infektion nahelegen. Drei Tage nach seiner Einlieferung ins Haldensleber Krankenhaus wird Sievert deshalb an die Lungenklinik Lostau überwiesen und dort isoliert.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bei einem begründeten Corona-Verdacht, einen Abstrich aus der Lunge zu entnehmen. Das tun die Ärzte in Lostau. Sievert inhaliert ein Gas, das ihn zum Husten bringt. Das Hustensekret wird untersucht. Der Befund: eine Corona-Infektion.

Mit dem Nachweis hat auch Sieverts Familie ein Problem, mit der er die ganze Zeit zu Hause war. Seine Frau ruft noch am Tag des positiven Befunds beim Gesundheitsamt an. Sie und ihr Sohn klagen über Reizhusten, bitten um einen Test am Folgetag. Sie dürfen, bei ihnen wird ein Rachenabstrich gemacht. Das Ergebnis: negativ. Sieverts Tochter, die nicht über Husten klagt, wird nicht getestet.

Laut Sievert muss seine Familie nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt daraufhin nicht in Quarantäne. Sievert selbst liegt weiterhin in der Lungenklinik Lostau. Ihm wird zusätzlich Sauerstoff zugeführt, ein Beatmungsgerät braucht er aber nicht. Die Ärzte sprechen bei ihm von einem mittelschweren Coronafall.

Eine Woche später. Am 7. April bekommt Sieverts Familie einen Brief vom Gesundheitsamt. Die Überraschung: Alle sollen nun doch zwei Wochen in Quarantäne, schließlich hätten sie in ihrer Familie einen Coronafall. Beginn der Quarantäne ist laut dem Schreiben: der 1. April. Doch ein Aprilscherz ist das nicht. Der Landkreis kontrolliert die Familie, schickt jemanden vorbei, der schaut, ob die Familie tatsächlich zu Hause ist.

Sievert geht es derweil immer besser. Als er die Corona-Geschichte von sich und seiner Familie aus der Isolation in Lostau schildert, unterbricht kein Husten seinen Wortfluss. Coronaviren sind bei ihm aber noch immer nachweisbar. Die Osterfeiertage verbringt er getrennt von seiner Familie in Isolation.

Ein ähnlicher Fall: Wolfgang Räbiger wohnt in einer idyllischen Siedlung am Haldensleber Stadtrand. Man kennt sich unter den Nachbarn, regelmäßig treffen sie sich am Sonntagvormittag zum Bier. So auch am 15. März. Das einer von ihnen zu dem Zeitpunkt schon das Coronavirus in sich trägt, wissen sie nicht. Räbiger, 73 Jahre alt, erfährt das erst am 26. März per Telefon vom Gesundheitsamt. Er soll bis zum 30. März in Quarantäne bleiben. So sei es ihm gesagt worden, berichtet Räbiger.

Am 1. April, also zwei Tage nach Ende von Räbigers Quarantänezeit, erhält auch er einen Brief vom Gesundheitsamt. Es ist die schriftliche Anordnung seiner Quarantäne. Demnach hätte er vom 18. März bis zum 1. April zu Hause bleiben müssen, also zwei Tage länger. Außerdem wird Räbiger in dem Schreiben mitgeteilt, er solle zweimal täglich seine Körpertemperatur messen und darüber Buch führen. Auch mögliche Symptome, Aktivitäten und Kontakte zu anderen Personen soll er schriftlich im Tagebuch festhalten. Räbiger sagt, am Telefon sei er darüber nicht informiert worden, deshalb habe er auch kein Tagebuch geführt.

In dem Schreiben an Räbiger, das der Volksstimme vorliegt, ist außerdem dieser Satz zu lesen: „Seit dem 18. März ist dem Gesundheitsamt bekannt, dass Sie an dem neuen Coronavirus erkrankt sind beziehungsweise ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht, weil Sie mit einer als krank festgestellten Person Kontakt hatten.“ Datiert ist das Schreiben auf den 27. März. Dass er erst so spät über seine Quarantäne informiert wurde, bezeichnet Räbiger als „Schlamperei“.

Das Gesundheitsamt äußert sich erst auf mehrfache Nachfrage dazu. Amtsärztin Eugenie Kontzog betont zum Fall Räbiger, man habe erst am 24. März erfahren, dass die Kontaktperson Corona habe. Ab dem 25. März seien die Betroffenen per Telefon über die Quarantäne informiert worden. Kontzog betont, nach einem positiven Coronatest würden die ermittelten Kontaktpersonen „unverzüglich telefonisch informiert und dabei immer unterrichtet, wie sie sich während der Quarantäne zu verhalten haben.“ Zu den schriftlichen Anordnungen teilt Kontzog mit: „Die schriftlichen Quarantäneanordnungen sollen zeitnah (üblicherweise am folgenden Arbeitstag) versandt werden. Das können wir leider nicht immer einhalten.“

Grundsätzlich betont die Amtsärztin: „Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen wird individuell festgelegt. Aus verschiedenen Gründen kann die mündlich angeordnete Zeit (hier kommt es auf sofortiges Handeln an!) von der später schriftlich verfügten abweichen.“