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Ökostrom Wegen Vogelschutz keine neuen Windräder

Die Windpark GmbH Rätzlingen wollte acht weitere Windkraftanlagen aufstellen. Das Landesverwaltungsamt Halle hat den Plan erneut abgelehnt.

Von Anett Roisch 21.02.2018, 00:01

Rätzlingen l Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat vor kurzem mit einem Schreiben vom Landesverwaltungsamt Halle (Saale) den Ablehnungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Enercon in den Gemarkungen Lockstedt, Rätzlingen und Bösdorf für die Firma Windpark GmbH & Co, Rätzlingen KG erhalten.

Hinter der Firma steht der Windanlagenhersteller Enercon aus Aurich. Rätzlingens Ortsbürgermeister Wilhelm Behrens (WG Sport) setzte bei der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates die Mitglieder des Gremiums darüber in Kenntnis.

Rückblick: Das Windpark-Unternehmen beantragte bereits 2007 beim Landesverwaltungsamt die Errichtung von weiteren acht Windkraftanlagen. Mehr als 200 Unterschriften wurden von Bewohnern in Rätzlingen, Everingen und Oebisfelde gegen die Erweiterung des Windparks gesammelt. Das Landesverwaltungsamt lehnte 2011 den Antrag für die Erweiterung des Windparks nach Bundesimmissionsschutzgesetz aus naturschutzrechtlichen Gründen ab.

Gegen diese Ablehnung hat die Firma Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage abgewiesen. Daraufhin hatte sich die Windpark GmbH an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gewandt. Mit Urteil vom 20. Januar 2016 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht die Genehmigungsbehörde zu einer Neubescheinigung des Genehmigungsantrages unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes. Im Ergebnis der nochmaligen Prüfung kam nun erneut der Ablehnungsbescheid.

„Die Begründung der Ablehnung ist 16 Seiten lang. Hauptgrund sind vier gefährdete Vogelarten, die dort sehr verstärkt ihre Brutplätze haben“, erklärte Behrens und ergänzte: „Die Enercon hat die Möglichkeit, Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen. Dann könnte der ganze Zauber noch mal von vorne losgehen.“

Jörg Lauenroth-Mago (Bündnis90/Die Grünen), Mitglied des Stadtrates und des Rätzlinger Ortschaftsrates, beschrieb das Urteil als überaus positiv und begründete: „Wir haben ja das Vorhaben im Ortschaftsrat immer sehr kritisch begleitet und eine ablehnende Position eingenommen. Und auch der Widerstand und der Protest aus der Bevölkerung war groß.“

Behrens sagte dazu: „Leider steht davon in der Begründung kein Wort. Da geht es um den Schutz der Vogelarten. Auf jeden Fall waren unsere Anstrengungen nicht umsonst, man darf also auch nicht nachlassen.“

Auf Anfrage erklärte gestern Felix Rehwald, Leiter der Unternehmenskommunikation der Enercon GmbH: „Eine Anmerkung vorweg: Wir halten den Ablehnungsbescheid nicht für stichhaltig und können die Begründung nicht nachvollziehen.“ Nach sorgfältiger Abwägung aller Optionen habe sich die Enercon jedoch – nach den Ausführungen von Rehwald – dazu entschlossen, keinen Einspruch einzulegen und das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

„Bei einem erneuten Einspruch wäre ein weiterer langjähriger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen zu erwarten. Das Vorhaben ist zeitlich schon stark im Verzug, erste Planungen waren vor über zehn Jahren begonnen worden. Die für das Projekt vorgesehene Anlagentechnologie entspricht daher nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik“, begründete der Pressesprecher.

Hinzu käme die Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) im vergangenen Jahr mit der Umstellung des Vergütungssystems auf Ausschreibungen.

„Die neuen Rahmenbedingungen machen für Onshore-Windenergieprojekte moderne, effizientere und ertragsstärkere Anlagentypen erforderlich, um im Gebotsverfahren Chancen auf einen Zuschlag zu wahren. Da eine Umplanung auf einen anderen Anlagentyp als Option ausscheidet, ist das Projekt Rätzlingen für uns unter den gegebenen Voraussetzungen somit nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.“