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Regina Blenkle Rathaus-Streit ab heute vor Gericht

Vor dem Verwaltungsgericht beginnt die Verhandlung im Disziplinarverfahren gegen Haldenslebens suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle.

Von Jens Kusian 06.10.2020, 01:01

Haldensleben/Magdeburg l Die Gerichtsverhandlung ist der neue Höhepunkt in einem jahrelangen Streit zwischen dem Rat und der Bürgermeisterin. Gegen Regina Blenkle, die im Mai 2015 die Bürgermeisterwahl gewonnen hatte, sind bereits nach vier Monaten Amtszeit erste Vorwürfe erhoben worden: Laut CDU-Stadtratsfraktion soll sie damals gegen das Bundesbeamtenrecht verstoßen haben, weil sie zum Zeitpunkt ihrer Vereidigung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als gesetzlich bestellte Betreuerin nachgegangen sei.

Inzwischen ist die Liste der Vorwürfe um ein Vielfaches länger geworden. Schwerpunkt hierbei: Die Bürgermeisterin soll Beschlüsse des Stadtrates nicht umgesetzt, gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen und umstrittene Personalentscheidungen getroffen haben. Der Stadtrat hatte deswegen ein Disziplinarverfahren gegen Blenkle eingeleitet und sie im Februar 2017 per Mehrheitsbeschluss vorläufig vom Dienst suspendiert.

Hintergrund der Suspendierung ist das Disziplinarverfahren gewesen, das Monate zuvor schon gegen Regina Blenkle eingeleitet worden war. Der Stadtrat hatte sich bei der Suspendierung – damals bei vollen Bezügen für die Bürgermeisterin, die mittlerweile auf 50 Prozent gekürzt worden sind – auf das Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt berufen. Danach kann ein Beamter unter anderem dann vorläufig des Dienstes enthoben werden, wenn „im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (...) erkannt werden wird“.

Dagegen hatte Regina Blenkle erfolglos vor dem Verwaltungs- als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg geklagt, war sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Doch das hatte ihre Klage gegen die vorherigen Gerichtsurteile nicht zugelassen.

Um das seit mehr als drei Jahren geführte Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin letztlich auch gerichtlich abzuschließen, hatte der Stadtrat im März 2019 den Stadtratsvorsitzenden Guido Henke (Die Linke) mehrheitlich damit beauftragt, Disziplinarklage gegen Regina Blenkle vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht. Das Ziel ist die dauerhafte Entfernung Blenkles aus dem Amt. Ihr werden insgesamt 26 Vorwürfe zur Last gelegt, festgehalten auf insgesamt 287 Seiten.

„Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst ist die schwerwiegendste Disziplinarmaßnahme, welche den zuständigen Behörden zur Wahl steht“, erklärte dazu Denise Vopel, Pressesprecherin beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ihrer Behörde seien seit 2015 zwei entsprechende Fälle bekannt, in welchen Bürgermeister aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vorläufig aus dem Dienst entfernt worden sind und sich gerichtliche Verfahren anschlossen. „Eines der Verfahren endete mit einer endgültigen Entfernung aus dem Dienst. In dem anderen Verfahren wurde die vorläufige Entfernung aus dem Dienst als rechtswidrig bewertet“, so Denise Vopel weiter.

Weder Regina Blenkle als Beklagte noch Guido Henke als Vertreter des Stadtrates wollten sich im Vorfeld des Gerichtstermins dazu äußern.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat drei Verhandlungstage angesetzt: 6., 7. und 8. Oktober. Beginn ist jeweils um 10 Uhr. Da die Sitzungen öffentlich sind, hat der Vorsitzende der 15. Kammer im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Regelungen getroffen. „Aufgrund der andauernden Corona-​Pandemielage wird angeordnet, dass alle Verfahrensbeteiligten, Zuschauer und Medienvertreter bei dem Betreten, Verlassen und dem Aufenthalt im Gerichtssaal einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und ungeachtet dessen selbständig auf Abstände zu anderen Personen zu achten haben“, teilt Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg, dazu mit.

Darüber hinaus haben Zuschauer die auf den Plätzen befindlichen Anwesenheitslisten auszufüllen und am Schluss der Sitzung dort zu hinterlassen. „Der Sitzungssaal wird ab 9.30 Uhr geöffnet. Der geordnete Ein- und Abgang in den Sitzungssaal wird durch eine Einlasskontrolle gewährleistet“, so Zieger weiter. „Ist die zur Verfügung stehende Anzahl der Sitzplätze erreicht, ist ein weiterer Zugang nicht möglich.“

Unter Beachtung der Abstandsregelungen stehen im Saal insgesamt 28 Sitzplätze für Zuschauer und Medienvertreter zur Verfügung; davon sind sechs Sitzplätze für akkreditierte Medienvertreter und zwei für die gerichtlichen Pressesprecher reserviert und gekennzeichnet, so dass 20 Sitzplätze für Zuschauer verbleiben.